Kriterien des Gerichts
Bremen hält an Verfassungsklage für Sanierungshilfen fest
Die Kriterien des Gerichts gäben wichtige Hinweise für das Bremer Verfahren, sagte der Sprecher. Das Gericht habe neben der Zins-Steuer-Quote und der Kreditfinanzierungsquote auch die Primäreinnahmen und -ausgaben hervorgehoben. "Hier steht Bremen schlechter da als Berlin", sagte der Sprecher.
Die Hansestadt habe im Gegensatz zur Hauptstadt Einsparmöglichkeiten realisiert. So lägen die Primärausgaben Bremens deutlich unter denen von Berlin. "Die Chancen für einen Anspruch auf Sanierungshilfen sind durchaus da, und wir werden sie nutzen", sagte der Sprecher.
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Am 20. Okt. 2006 unter:
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