Kriterien des Gerichts

Bremen hält an Verfassungsklage für Sanierungshilfen fest

Trotz der Niederlage des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht hält Bremen an seiner Klage für Sanierungshilfen des Bundes fest. "Die Klage wird nicht zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Senats am Donnerstag am Rande des Ministerpräsidententreffens in Bad Pyrmont. Das Urteil mache deutlich, dass die Lage von Bremen mit der von Berlin nicht vergleichbar sei.

Die Kriterien des Gerichts gäben wichtige Hinweise für das Bremer Verfahren, sagte der Sprecher. Das Gericht habe neben der Zins-Steuer-Quote und der Kreditfinanzierungsquote auch die Primäreinnahmen und -ausgaben hervorgehoben. "Hier steht Bremen schlechter da als Berlin", sagte der Sprecher.

Die Hansestadt habe im Gegensatz zur Hauptstadt Einsparmöglichkeiten realisiert. So lägen die Primärausgaben Bremens deutlich unter denen von Berlin. "Die Chancen für einen Anspruch auf Sanierungshilfen sind durchaus da, und wir werden sie nutzen", sagte der Sprecher.

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