"Mitnahme- und Drehtüreffekte"

Bundesrechnungshof kritisiert private Stellenvermittlung

Der Bundesrechnungshof hat Bedenken gegen das Verfahren der privaten Arbeitsvermittlung per Gutschein. Die Rechnungsprüfer kritisierten in einem Bericht "Mitnahme- und Drehtüreffekte", berichtete die Düsseldorfer "Rheinische Post" vorab. Das Gutscheinverfahren habe zwar zur Gründung einer Vielzahl privater Arbeitsvermittlungen beigetragen, allerdings bisher keine wesentlich Entlastung auf dem Arbeitsmarkt gebracht.

Desweiteren hätten die Arbeitgeber dank der Gutscheine die Möglichkeit, sich auf Kosten der Beitragszahler von eigenen Aufgaben der Personalbeschaffung zu entlasten, schrieb die Zeitung weiter. Nach der aktuellen Regelung können sich Arbeitslose an einen privaten Vermittler wenden. Die Gebühr für eine erfolgreiche Vermittlung, die zwischen 1000 und 2000 Euro liegt, zahlt die Bundesagentur für Arbeit.

Die große Koalition hat das Verfahren um ein Jahr bis Ende 2007 verlängert. CDU-Arbeitsmarktexperte Ralf Brauksiepe verteidigte die Entscheidung. "Wir wollen kein Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit", sagte er dem Blatt. Im Laufe des nächsten Jahres solle das Verfahren erneut bewertet und dann über die Arbeitsmarktinstrumente insgesamt entschieden werden.

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