Unterschrift verweigert
Köhler stoppt Privatisierung der Deutschen Flugsicherung
Eine kapitalprivatisierte Flugsicherungsorganisation sei mit dem Erfordernis der bundeseigenen Verwaltung nicht vereinbar. Insofern könne er das Gesetz wegen "evidenter Verfassungswidrigkeit" nicht unterzeichnen.
Köhler sagte, dass die Flugsicherung gemäß Grundgesetz eine sonderpolizeiliche Aufgabe und somit hoheitlich wahrzunehmen sei. Damit verbleibe die Aufgabenverantwortung "unabhängig von der Ausgestaltung der Aufgabe" rechtlich beim Bund, argumentierte der Bundespräsident. Zudem rügte er, dass mit der geplanten Sperrminorität von 25,1 Prozent der Bund keine Möglichkeit zur "operativen Steuerung des Unternehmens" habe.
Nach Prüfung der verfassungsgemäßen Vorgaben kam Köhler den Angaben zufolge zu dem Schluss: "Somit hält das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung auch in Bezug auf die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Sicherungen des verfassungsrechtlich erforderlichen Bundeseinflusses den Mindestanforderungen des Art. 87 d Abs. 1 GG nicht Stand."
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Am 24. Okt. 2006 unter:
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