Unterschrift verweigert

Köhler stoppt Privatisierung der Deutschen Flugsicherung

Die bundeseigene Deutsche Flugsicherung wird vorerst nicht privatisiert. Bundespräsident Horst Köhler hat nach Angaben seines Hauses vom Dienstag ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestoppt und seine Unterschrift verweigert. Damit kann die Neuregelung, die einen Verkauf von 74,9 Prozent der Anteile vorsieht, nicht wie geplant zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Der Bundestag hatte am 7. April das Gesetz zur Kapitalprivatisierung der Flugsicherung verabschiedet. Köhler, der das Gesetz unterzeichnen muss, begründete seine Weigerung unter anderem damit, dass die Luftverkehrssicherung eine klassische hoheitliche Aufgabe sei.

Eine kapitalprivatisierte Flugsicherungsorganisation sei mit dem Erfordernis der bundeseigenen Verwaltung nicht vereinbar. Insofern könne er das Gesetz wegen "evidenter Verfassungswidrigkeit" nicht unterzeichnen.

Köhler sagte, dass die Flugsicherung gemäß Grundgesetz eine sonderpolizeiliche Aufgabe und somit hoheitlich wahrzunehmen sei. Damit verbleibe die Aufgabenverantwortung "unabhängig von der Ausgestaltung der Aufgabe" rechtlich beim Bund, argumentierte der Bundespräsident. Zudem rügte er, dass mit der geplanten Sperrminorität von 25,1 Prozent der Bund keine Möglichkeit zur "operativen Steuerung des Unternehmens" habe.

Nach Prüfung der verfassungsgemäßen Vorgaben kam Köhler den Angaben zufolge zu dem Schluss: "Somit hält das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung auch in Bezug auf die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Sicherungen des verfassungsrechtlich erforderlichen Bundeseinflusses den Mindestanforderungen des Art. 87 d Abs. 1 GG nicht Stand."

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