Klage gegen Zustimmungsgesetz
Bundesverfassungsgericht will Zustimmung zu EU-Verfassung offenbar ruhen lassen
Bundestag und Bundesrat hatten im Mai 2005 dem EU-Verfassungsvertrag zugestimmt. Gauweiler hielt die Ratifizierung durch das Parlament für verfassungswidrig und zog nach Karlsruhe. Bundespräsident Horst Köhler will das Gesetz erst unterzeichnen, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.
Broß verwies in seiner Stellungnahme auf die unklare Zukunft der EU-Verfassung nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Zudem verwies er darauf, dass es 2007 einen neuen Fahrplan geben solle, wie ein möglicherweise veränderter Vertrag bis 2009 in Kraft treten könne.
Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde zum jetzigen Zeitpunkt könnte das Gericht in die Rolle eines Mitgestalters im europäischen Verfassungsprozess führen, die mit der Funktion des Gerichts unvereinbar wäre, argumentierte Broß.
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Am 31. Okt. 2006 unter:
politikStichworte:
« "Deutschland betreibt Großmachtpolitik"
Entwicklungshelfer wollen von Soldaten unterscheidbar bleiben »
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