Ohne Begründung
Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerde von Horst Mahler nicht an
Das Berliner Landgericht hatte Mahler im Januar 2005 wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft verurteilt. Mahler wurde vorgeworfen, er habe im Hinblick auf das später gescheiterte NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einen Schriftsatz mit volksverhetzenden und antisemitischen Passagen verfasst.
Der heute 70-jährige Jurist hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof (BGH) im August 2006 als unbegründet verworfen hatte. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Die Ladung zum Haftantritt wurde Mahler einem Zeitungsbericht zufolge bereits vor mehr als einer Woche zugestellt.
Der 200 Seiten umfassende Schriftsatz Mahlers war im September 2002 auf einer NPD-Veranstaltung in Berlin-Köpenick, wo Mahler als Referent auftrat, an Journalisten verteilt worden. In dem Papier habe er zum Hass gegen in Deutschland lebende Juden angestachelt und ihre Menschenwürde angegriffen, befand das Landgericht. Mahler hatte sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen. (Az. 1 BvR 2634/06 - Beschluss vom 7. November 2006).
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Am 10. Nov. 2006 unter:
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