Eingriffe in familiäre Erziehung
Zypries will Kindeswohl durch Familiengerichte sicherstellen
Zur Hilfe für Kinder und ihre Eltern sieht das geltende Recht der Kinder- und Jugendhilfe vielfältige Angebote und Leistungen der Jugendämter vor. Die Familiengerichte dagegen sind einzuschalten, wenn die Eltern nicht mit dem Jugendamt kooperieren und in die elterliche Sorge eingegriffen werden muss, um eine Gefährdung des Kindeswohles abzuwehren. Das Familiengericht kann nach geltenden Recht in die elterliche Sorge eingreifen, wenn das Wohl des Kindes durch elterliches Erziehungsversagen gefährdet ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Familiengericht kann den Eltern auch teilweise oder vollständig die Sorge entziehen und einen Pfleger oder Vormund bestellen.
Zypries hatte im im März 2006 eine Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" eingesetzt. Diese sieht weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in die familiäre Erziehung vor.
Die Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, die Voraussetzung des "elterlichen Erziehungsversagens" zu streichen. Dadurch soll es dem Gericht erleichtert werden, Maßnahmen gegenüber den Eltern zu treffen und zu begründen. Auch für die Jugendämter sollen "Hürden" bei der Anrufung der Familiengerichte abgebaut werden. Sie sollen die Gerichte anrufen können, wenn die Mitarbeiter des Jugendamtes der Auffassung sind, dass eine "Unwilligkeit oder Unfähigkeit der Eltern" vorliegt, eine Gefahr abzuwenden.
Unterhalb der Schwelle der Sorgerechtsentziehung sollen den Gerichten weitere Eingriffsmöglichkeiten nahegelegt werden. Die Arbeitsgruppe schlägt daher vor, die Rechtsfolgen im Bürgerlichen Gesetzbuch "durch eine beispielhafte Aufzählung" zu konkretisieren. So sollen die Eltern gegebenenfalls angewiesen werden, "öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen", wie etwa die Angebote von Erziehungsberatungsstellen.
Die Arbeitsgruppe hält es weiterhin für sachgerecht, durch ein so genanntes "Erziehungsgespräch" die Eltern noch stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen und "auf sie einzuwirken", öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und "mit dem Jugendamt zu kooperieren". Es sei Aufgabe der Gerichte, in diesem Gespräch den Eltern den Ernst der Lage vor Augen zu führen, darauf hinzuwirken, dass sie notwendige Leistungen der Jugendhilfe annehmen und auf mögliche Konsequenzen wie den Entzug des Sorgerechts hinzuweisen. Diese Möglichkeit bestehe schon nach geltendem Recht, werde aber in der Praxis kaum genutzt. In das Gespräch solle regelmäßig auch das Jugendamt eingebunden werden.
Die Familiengerichte sollen außerdem die Umsetzung ihrer Entscheidungen nachprüfen. Bislang ist das Familiengericht nicht verpflichtet, diese Entscheidung später noch einmal zu überprüfen. Nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe soll das Gericht in angemessenem Zeitabstand überprüfen, "ob seine Entscheidung unverändert richtig ist".
Die Arbeitsgruppe spricht sich ferner für ein gesetzliches Beschleunigungsgebot in Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls aus, nach dem diese Verfahren vorrangig durchzuführen sind.
Örtliche Arbeitskreise sollen nach Vorstellung der Arbeitsgruppe fallübergreifend die Probleme diskutieren. "Neben den Jugendamtsmitarbeitern und Familienrichtern sind weitere mögliche Teilnehmer an den Arbeitskreisen Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Polizisten, Rechtsanwälte und Lehrer."
Die Arbeitsgruppe weist "ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, dass Schulen sich auch unmittelbar an das Familiengericht wenden können. Die Arbeitsgruppe appelliert an die Schulverwaltungen, dass diese ihre Schulleiter und Lehrer über die rechtlichen Möglichkeiten und die verschiedenen Ansprechpartner bei Kindeswohlgefährdungen informieren."
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Am 13. Nov. 2006 unter:
justizStichworte:
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Castoren im Zwischenlager Gorleben angekommen »

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