Mautsystem
ADAC kritisiert "Massenüberwachung" von Autofahrern
Offiziell begründet wird die Überwachung mit der Kriminalitätsbekämpfung. In sekundenschnelle glichen Computer die Kennzeichen der an den Mautstellen vorbeifahrenden Autos mit der Fahndungsliste ab. Der Erfolg der Maßnahme ist laut ADAC "bestürzend gering". Bei gerade mal 0,03 Promille der erfassten Kennzeichen werden man fündig, wobei damit keinesfalls Kapitalverbrecher oder Terroristen, "sondern überwiegend säumige Versicherungszahler, Fahrer mit gestohlenen Kennzeichen" und sonstige Kleinkriminelle gefunden würden. Dennoch bereiteten weitere Bundesländer die Einführung eines flächendeckenden Videoscannings vor.
Staats- und Verwaltungsrechtler sehen bei dieser Überwachungsmaßnahme den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, schreibt der ADAC. Danach habe jeder Einzelne das Recht auf "datenfreie Fahrt", solange er sich im Straßenverkehr an die gültigen Regeln halte.
Wohin die Überwachung schnell führen könne, zeige das Beispiel Großbritannien. Dort fordere die Polizei, dass an allen Straßen Kennzeichenerfassungsgeräte installiert und die Daten fünf Jahre lang aufbewahrt werden sollten.
Auch in Deutschland würden schon jetzt "vielfache Systeme" die Wege der Autofahrer "registrieren": Überwachungskameras in Innenstädten, Videomautsysteme an Autobahnen sowie GPS-gestütztes Flottenmanagement oder auch Routenspeicher in Navi-Geräten. In Österreich gebe es zudem "Section Control"-Kameras zur Tempokontrolle auf längeren Strecken.
Die Brücken zur Kontrolle der deutschen Lkw-Maut fotografierten zweimal jedes Fahrzeug und tilgten derzeit alle Digitalbilder bis auf jene von Mautprellern. Per Satellitenortung habe das Mautsystem zugleich "volle Kenntnis über die gefahrenen Strecken der zahlenden Kundschaft".
Der ADAC erinnert daran, dass im Mautgesetz 2003 noch festgeschrieben worden war, dass die gesammelten Daten ausschließlich zur Mauterhebung verwendet werden dürften. "Doch schon beraten Experten des Innnenministeriums über ein 'Aufboren' des Gesetzes, um die Lkw-Daten auch für Zwecke der Strafverfolgung nutzen zu können." Der ADAC befürchtet eine schrittweise weitere Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten etwa von Autofahrern. "Klar ist: Der Schritt hin zum gläsernen Autofahrer, dessen Wege immer nachvollziehbarer werden, ist heutzutage kein großer mehr."
ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2005 "Rundumüberwachungen", mit denen ein umfassendes Persönlichkeitsprofil des Verkehrsteilnehmers erstellt werden kann, für unzulässig erklärt hat. Es müsse der Grundsatz der Datenvermeidung gelten.
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Am 14. Nov. 2006 unter:
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