Wahlkampfkostenaffäre
Für von Arnim grenzt Roland Kochs Verhalten an Nötigung
Eigentlich sei es sinnvoll, kommunalen Wählervereinigungen die Wahlkampfkosten zu erstatten. Im Fall der Freien Wähler in Hessen gehe es aber nicht darum, einer anderen Partei inhaltlich entgegenzukommen. "Hier geht es um den Machterwerb und den politischen Wettbewerb", sagte Arnim.
Die Freien Wähler behaupten, Koch habe in einer Sitzung am 3. April in der Landesgeschäftsstelle der CDU in Wiesbaden ein neues Gesetz über Wahlkampfkostenerstattung für kommunale Wählervereinigungen von einem Antrittsverzicht der Partei bei der Landtagswahl 2008 abhängig gemacht. Koch bestreitet dies.
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