Strafsenat

BGH verschärft Urteil gegen "Terrorhelfer"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Hamburger Prozess gegen den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001, Mounir El Motassadeq, verschärft. Der Angeklagte sei der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Dies stehe nun rechtskräftig fest, sagte am Donnerstag der vorsitzende Richter des 3. Strafsenats in Karlsruhe.

In einer neuen Verhandlung vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) müsse nun lediglich noch "eine der Tat und der Schuld angemessene Strafe" festgesetzt werden. Das Oberlandesgericht hatte den Angeklagten im August 2005 lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Die Verteidigung von El Motassadeq hatte im August 2005 Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts eingelegt. Laut Verteidigung gab es keine Anhaltspunkte, wonach im Umfeld der Studenten in Hamburg-Harburg jemals eine terroristische Vereinigung entstanden sei. "Bloßes Gerede vom Dschihad" begründe keine terroristische Vereinigung. Die Studenten um den späteren Todespiloten Mohammed Atta hätten 1999 keine allgemeinen Anschlagspläne geschmiedet, hatte einer der Anwälte gesagt. "Mein Mandant bestreitet das." Zudem habe keiner der Zeugen ausgesagt, dass aus der Gruppe heraus über Anschlagspläne geredet worden sei.

Die El Motassadeq im Zusammenhang mit dessen Afghanistanaufenthalt vorgeworfene Botenstellung sei "absurd" und reine Theorie, so sein Anwalt. El Motassadeq habe dort lediglich einer arabischen Tradition folgend eine militärische Ausbildung absolviert.

Der BGH sah das nun anders: "Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte vorsätzlich Hilfe zur Ermordung dieser Opfer geleistet hat. Seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit hierfür kann er entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts nicht deswegen entgehen, weil die Attentäter wesentlich mehr Menschen ums Leben brachten, als er sich vorgestellt hatte."

In einem ersten Prozess war der Marokkaner im Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH im März 2004 wegen fehlerhafter Beweiswürdigung jedoch aufgehoben und den Fall an das Hamburger Gericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

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