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Kritik an Prozeß gegen Saddam Hussein

Human Rights Watch

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hat das Urteil gegen den Saddam Hussein als "nicht zu rechtfertigen" bezeichnet. Der frühere irakische Machthaber war Anfang November wegen der Hinrichtung von 148 Schiiten aus dem Ort Dudschail im Jahr 1982 zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Das Verfahren gegen ihn und sieben weitere Angeklagte war nach Einschätzung der Menschenrechtler aber von "substanziellen verfahrensrechtlichen Mängeln beeinträchtigt." Human Right Watch legte eine erste umfassende Untersuchung des Prozesses vor.

Der 97-seitige Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass auf Grund der vielen Verfahrens- und Formfehler die Verhängung der Todesstrafe "nicht zu rechtfertigen" gewesen sei, so Nehal Bhuta, Autor des Berichts und Mitglied des Justizprogramms von Human Rights Watch. "Das Tribunal hat eine wichtige Möglichkeit verschenkt, dem irakischen Volk eine glaubhafte Justiz zu bieten", so Bhuta.

Im Zuge des Prozesses sei beispielsweise der Verteidigung wichtige Beweise, darunter auch entlastendes Material, im Vorfeld nicht zugänglich gemacht worden. Auch das Recht der Angeklagten, Belastungszeugen gegenüberzustehen, sei missachtet und die Unparteilichkeit der Richter durch ihr Verhalten gegenüber den Angeklagten in Frage gestellt worden.

Einflussnahme wie von Seiten der irakischen Regierung habe ständig die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts bedroht. Parlamentsabgeordnete und Minister hätten das Gericht unter Druck gesetzt und ihm einen zu milden Umgang mit den Angeklagten vorgeworfen. Dies habe schließlich zum Rücktritt des ersten Vorsitzenden Richters geführt.

Kritik an dem Urteil hatte es schon zuvor gegeben. So wurde dem Gericht vorgeworfen, dass der eilige Zeitpunkt des Todesurteils, kurz vor den Wahlen in den USA, lediglich eine propagandistische Hilfestellung für US-Präsident Bush gewesen sei.

Die Statuten des Tribunals verlangen nun, sollte das Urteil in dem zur Zeit laufenden Berufungsprozess bestätigt werden, die Strafe innerhalb von 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils zu vollstrecken. Somit bestehe die Möglichkeit, dass Saddam Hussein noch vor Abschluss des laufenden Prozesses um den Genozid an den Kurden exekutiert wird. Dies, so unterstellen Kritiker, sei einigen westlichen Staaten, vor allem den USA, sehr genehm. So könnten sie verhindern, dass ihre eigene Rolle bei diesen Angriffen nicht weiter thematisiert werde.