Bleiberechtsregelung

Sollen Geduldete jetzt an der eigenen Abschiebung mitwirken?

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, "sowohl eine gesetzliche Bleiberechtsregelung als auch einen praktikablen Übergangsweg von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis für in Zukunft Geduldete zu beschließen". Eine erste Analyse der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) ergebe, dass sie vielfach "nicht greifen" werde. Die Regelung enthalte mindestens neun Hürden, die von vielen nicht überwunden werden könnten, kritisiert die Organisation. Neben der in der Öffentlichkeit breit diskutierten Frage des Arbeitsmarktzugangs sieht Pro Asyl ein Problem darin, dass ein Großteil der hier lebenden Geduldeten nicht über Pässe verfüge und "berechtigte Befürchtungen" habe, "an der eigenen Abschiebung mitzuwirken".

Da eine Vielzahl von Flüchtlingen "erzwungenermaßen" ohne gültige Pässe auf illegalen Wegen nach Deutschland einreise - weil es kaum legale Zugänge für Flüchtlinge nach Deutschland gebe - könne bei einer restriktiven Auslegung dieser Regelung "nahezu jeder und jedem ein Bleiberecht versagt werden", kritisiert die Organisation.

Eine erhebliche Hürde sei auch der nachzuweisende Wohnraum: 12 Quadratmeter Wohnfläche pro Person müssten die Betroffenen vorweisen können. Gerade kinderreiche Familien, die beispielsweise zwangsweise in Lagern untergebracht seien, könnten das Kriterium aber kaum erfüllen.

Auch die Sicherung des Lebensunterhalts trotz Erwerbsunfähigkeit sei ein problematische Kriterium: Verlangt werde, dass nicht nur gegenwärtig, sondern auch in Zukunft der Lebensunterhalt selbst gesichert werde. Dies solle sogar bei Pflegebedürftigen gelten. Pflegebedürftigkeit sei aber in unserer Gesellschaft ein Armutsrisiko. Auch viele Deutsche seien, wenn sie pflegebedürftig werden, auf öffentliche Leistungen angewiesen. "Dies zeigt", so Pro Asyl, "wie hart die Bedingungen formuliert sind".

Die Organisation fordert von der Bundesregierung die Umsetzung des öffentlich vorgestellten Koalitionskompromisses in einer gesetzlichen Bleiberechtsregelung, die sicher stelle, dass die Betroffenen mindestens eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhielten, mit der sie sich in Deutschland "frei bewegen" und einen Arbeitsplatz suchen könnten. Außerdem müsse es humanitäre Ausnahmeregelungen für Menschen geben, die integriert seien, aber aus sozialen Gründen nicht in der Lage sind, einer Beschäftigung nachzugehen.

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