Landgericht
Zwei Jahre Bewährungsstrafe im Passauer Wildfleischskandal
Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung weitgehend dem Plädoyer der Verteidigung. Diese hatte eine Bewährungsstrafe gefordert und betont, dass im Prozess nicht bewiesen worden sei, dass der Angeklagte mit Gammelfleisch gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte Berger genau dies vorgeworfen. Sie beantragte deswegen eine Haftstrafe von drei Jahren für den früheren Chef des einstmals größten Wildzerlegebetriebs Europas. Im Zuge der Gammelfleisch-Vorwürfe war das Unternehmen in Konkurs gegangen.
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