Keine Zusatz-Beihilfe
EU-Kommission überprüft Subventionen für DHL und Flughafen Leipzig/Halle
Im April 2006 habe Deutschland der EU Regelungen für den Bau und Betrieb der neuen Start- und Landebahn Süd am Flughafen Leipzig bekannt gemacht. Ausschlaggebend für den Ausbau des Flughafens sei die Entscheidung des Expressdienstleisters DHL, sein europäisches Drehkreuz nach Leipzig zu verlegen.
Nach Ansicht der Kommission könnten die Regelungen möglicherweise zwei Elemente staatlicher Beihilfe enthalten:
Der Bau der Start- und Landebahn Süd wird über Kapitaleinbringungen des Landes Sachsen, dem Hauptanteilseigner des Flughafens, finanziert. "Da diese neue Start- und Landebahn DHL-Flügen vorbehalten zu sein scheint, muss die Finanzierung aus staatlichen Mitteln, die beihilferechtliche Bedenken aufwerfen könnte, als kommerzielle Transaktion geprüft werden", so die EU-Kommission. Eine erste Bewertung der Kommission habe ergeben, dass die Einnahmen aus dem Betrieb der Start- und Landebahn Süd nicht ausreichen dürften, um die Zusatzkosten zu decken und eine angemessene Rendite der vom Land Sachsen getätigten Investitionen zu gewährleisten, wie sie ein marktwirtschaftlicher Kapitalgeber erwarten würde.
Aufgrund der ihr bislang vorliegenden Informationen will die Kommission daher "nicht ausschließen, dass die Kapitaleinbringungen des Landes Sachsen DHL und dem Flughafen Leipzig/Halle einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen".
Das Land Sachsen leistet gegenüber DHL offenbar auch "finanzielle Garantien" dafür, dass das Unternehmen die Flughafeneinrichtungen während 24 Stunden an sieben Tagen der Woche nutzen kann. "Da die vom Freistaat Sachsen übernommenen Risiken nicht angemessen vergütet werden", bezweifelt die Kommission, dass DHL diese Garantien zu marktwirtschaftlichen Bedingungen erhalten hat.
Nach Angaben der EU-Kommission erhielt DHL bereits staatliche Subventionen: Vor zwei Jahren sei eine Investitionsbeihilfe für DHL gemäß dem Multisektoralen Gemeinschaftsrahmen von 1998 über Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben von der Kommission genehmigt worden.
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Am 22. Nov. 2006 unter:
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