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Bewährungsstrafen für Neonazi-Musiker

"Race War"

Das Stuttgarter Landgericht hat am Mittwoch die Mitglieder der Neonazi-Band "Race War" zu Haftstrafen zwischen 17 und 23 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsschutzkammer befand die vier Angeklagten unter anderem der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung für schuldig. Die Musikgruppe hatte den Angaben zufolge über mehrere Jahre hinweg auf Konzerten und CDs rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet. Inzwischen soll sie ihre Aktivitäten weitgehend eingestellt haben.

Mit dem Urteil wurde nach der Neonazi-Band "Landser" zum zweiten Mal in der Bundesrepublik eine Musikgruppe der so genannten Blood & Honour Bewegung als kriminelle Vereinigung eingestuft. Zuvor hatten die vier Angeklagten im Alter zwischen 22 und 26 Jahren Geständnisse abgelegt, was das Gericht als strafmildern wertete. Die Band "Race War" war 2001 im baden-württembergischen Ostalbkreis gegründet worden. Der 23-Jährige Sänger, Texter und Organisator der Gruppierung wurde als Rädelsführer verurteilt.

Die Gruppe habe zur Verbreitung des Nazi-Gedankengutes beigetragen und zum Kampf für die Wiedererrichtung des Nationalsozialismus aufgerufen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Küllmer. Mit ihren Texten habe sie einen Nährboden für Rassenhass gebildet.

Die Band hatte den Ermittlungen zufolge von 2001 bis 2004 "mit konspirativen Mitteln" mindestens 18 Konzerte in mehreren Ländern gegeben, unter anderem in Belgien, Frankreich, Österreich und Großbritannien. Dabei seien die Mitglieder teilweise vermummt aufgetreten, um einer Strafverfolgung zu entgehen.

Mit dem Urteil blieben die Richter geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Apostolos Milionis zeigte sich dennoch zufrieden mit dem Richterspruch. Das Urteil sei ein "deutliches Signal" an die rechtsextremistische Musikszene, dass die Strafverfolgung nicht an den deutschen Grenzen Halt mache und auch im europäischen Ausland begangenen Straftaten geahndet würden.

Im "Landser"-Verfahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2005 bestätigt, dass Neonazi-Bands als kriminelle Vereinigungen gelten können, wenn sie darauf ausgerichtet sind, Straftaten zu begehen. Dies sahen die Stuttgarter Richter auch im Fall von "Race War" als gegeben an.