Shoppen
Hessen gibt Ladenöffnungszeiten an Werktagen frei
Zwar dürfen die Geschäfte an vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen. Davon ausgenommen sind aber die Weihnachtsfeiertage, Ostern und Pfingsten sowie die Adventssonntage, Totensonntag, Volkstrauertag und Fronleichnam. Heiligabend und Silvester muss dem Gesetzentwurf zufolge spätestens um 14.00 Schluss sein mit dem Shoppen.
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Am 24. Nov. 2006 unter:
arbeitStichworte:
« Opfer aus Deutschland angeblich in US-Geheimgefängnis in Bosnien verschleppt
Prozess gegen Hilfsorganisation Cap Anamur »
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