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Tarifumstellungen ohne Einverständnis des Kunden sind rechtswidrig

Niederlage für Telekom

Nach langem Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom AG errang die Verbraucherzentrale Brandenburg nun eigenen Angaben zufolge "endlich einen Erfolg". Dies teilte der Geschäftsführende Vorstand Alexander Bredereck mit. "Das Landgericht Bonn schloss sich unserer Rechtsauffassung an, dass Tarifumstellungen ohne Einverständnis des Kunden rechtswidrig sind." Die Verbraucherschützer hatten Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten.

"In der Regel begann alles mit einem unerwünschten Werbeanruf, der dem Telekomkunden einen neuen Tarif schmackhaft machen wollte. Doch selbst bei ausdrücklicher Ablehnung flatterte kurz danach eine Vertragsbestätigung ins Haus, die eine automatische Umstellung auf den neuen Tarif mit sich brachte." Widersprüche bei der Telekom-Hotline oder auch schriftlich "gestalteten sich in vielen Fällen als ausgesprochen mühselig und manchmal erst im dritten oder vierten Anlauf erfolgreich. Wer sich nicht wehrte, musste nach dem neuen Tarif zahlen - unfreiwillig". So beschreibt die Verbraucherzentrale das Problem.

Genau dieser Umstellung ohne Einverständnis des Verbrauchers schiebe das Anerkenntnisurteil vom 20. November nun einen Riegel vor. (Az.: 1 O 521/05)

Sogar während des seit dem vergangenen Herbst laufenden Verfahrens hätten sich immer wieder Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Brandenburg über Vertragsbestätigungen beschwert, obwohl sie sich nie mit einer Tarifumstellung einverstanden erklärt hätten.

"Der Rechtsstaat müsste rechtswidrige Geschäftspraktiken weitaus schneller und wirkungsvoll unterbinden können", meint Verbraucherzentralen-Chef Bredereck und kritisiert, "dass hier länger als ein Jahr mit Rechtsverletzungen Gewinne eingefahren werden konnten. Betroffene Verbraucher mussten sich trotz des Verfahrens einzeln zur Wehr setzen, um Nachteile zu verhindern."

"Geht die Telekom weiterhin auf diese Weise vor, werden wir jedem einzelnen Verstoß nachgehen", so Bredereck. Verbraucher, die jetzt noch eine Vertragsbestätigung für eine unerwünschte Tarifumstellung erhielten, sollten sich melden. Eine Fortsetzung der untersagten "aggressiven Werbung" könnte dann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.