"Nachstellung"
Bundestag beschließt Anti-Stalking-Gesetz
Dem neuen Paragraphen 238 ("Nachstellung") zufoge kann künftig bestraft werden, "wer einem Menschen unbefugt nachstellt", indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht.
In schweren Fällen, in denen das Opfer oder seine Angehörigen in Lebensgefahr gebracht wurde, soll zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren Haft drohen; kommt das Opfer durch das Stalking ums Leben, wird die Tat mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.
Auch wird mit der Neuregelung die Möglichkeit eröffnet, besonders gefährliche Täter vorbeugend in so genannte Deeskalationshaft zu nehmen, um "vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen".
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach in der Debatte von einem "guten Tag für den Opferschutz". Stalking sei "keine Privatsache verschmähter Liebhaber, sondern strafwürdiges Unrecht".
Politiker von FDP und Grünen vermissten Sonderregelungen für Journalisten, damit sich diese bei intensiven Recherchen nicht strafbar machen.
Diesen Vorwurf wies Zypries zurück. Ihrer Darstellung nach wird den Interessen der Medien "angemessen" Rechnung getragen. Wer sich presserechtlich korrekt verhalte, laufe nicht Gefahr, als Stalker verfolgt zu werden. Der neue Paragraph 238 kriminalisiere nicht den grundrechtlich geschützten Bereich der Pressefreiheit "bei Berichterstattung und Informationsbeschaffung", so Zypries.
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Am 30. Nov. 2006 unter:
justizStichworte:
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