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Koalition einigt sich auf Nachzugsalter von 18 Jahren

Zwangsverheiratung

Im Streit um Schritte gegen die Zwangsverheiratung junger muslimischer Frauen hat sich die Koalition darauf verständigt, für den Nachzug eines Ehepartners ein Mindestalter von 18 Jahren gesetzlich festzuschreiben. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung". Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte ein Nachzugsalter von 21 Jahren gefordert, die SPD und die Integrationsbeauftragte im Kanzleramt, Maria Böhmer (CDU), hingegen auf 18 Jahren bestanden.

Der Zeitung zufolge soll ein Nachzug verwehrt werden können, falls es Anhaltspunkte für eine Zwangsheirat gibt oder für eine arrangierte Ehe, mit der eine Aufenthaltsgenehmigung erschlichen werden soll. Zudem würden Grundkenntnisse der deutschen Sprache von nachreisenden Ehepartnern verlangt. "Wir wollen nicht, dass Integrationsdefizite mit nach Deutschland gebracht werden", sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz dem Blatt. Bei den abschließenden Regelungen sei die Koalition "auf der Zielgeraden".