Fusions-Pläne

Bundeskartellamt hat Bedenken gegen die Übernahme der Saar Ferngas durch RWE

Das Bundeskartellamt hat der RWE Energy AG, die 76,88 Prozent der Anteile an der SaarFerngas AG zu erwerben beabsichtigt, seine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Fusion mitgeteilt. Nach derzeitiger Einschätzung des Bundeskartellamts würde der Zusammenschluss zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Strom- und Erdgasabsatz führen.

RWE Energy biete als Vertriebsgesellschaft des RWE Konzerns bundesweit Strom, Erdgas, Wasser und die damit verbundenen Dienstleistungen an. SaarFerngas sei ein regionales Ferngasunternehmen, das Stadtwerke und Regionalversorger im Saarland und in Rheinland-Pfalz mit Erdgas beliefere. RWE und SaarFerngas verfügen nach Angaben des Bundeskartellamtes über Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern in den betroffenen Gebieten sowie an anderen Ferngasunternehmen. Auch der E.ON Konzern sei mittelbar zu 20 Prozent an der SaarFerngas beteiligt.

Das Bundeskartellamt kam zu dem "vorläufigen Ergebnis, dass die entsprechenden Gasmärkte ungeachtet der eingeleiteten Schritte zur Marktöffnung in der Praxis weiterhin massiv gegen Wettbewerb durch Drittlieferanten abgeschottet sind". Der Zusammenschluss würde nach Auffassung der Kartellbehörde "insbesondere die bestehende marktbeherrschende Stellung der SaarFerngas verstärken, da deren Gasabsatz durch die hinzutretenden RWE-Beteiligungen an Weiterverteilern abgesichert würde". Auch bei der Belieferung von Endkunden lägen auf verschiedenen Märkten die Untersagungsvoraussetzungen vor. Im Strombereich käme es nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamtes zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung, "die RWE hier gemeinsam mit E.On innehat".

"Das Bundeskartellamt hat mehrfach darauf hingewiesen, dass zum Erhalt von wettbewerbsfähigen Strukturen keine weiteren Marktverschließungseffekte eintreten dürfen", so Kartellamtspräsident Böge. "Dies wäre mit diesem Zusammenschlussvorhaben nach bisheriger Bewertung zu befürchten. Wenn die Unternehmen diese Befürchtung nicht ausräumen können, wäre das Vorhaben zu untersagen." Die Unternehmen haben nun Gelegenheit, bis zum 18. Dezember zu der Abmahnung Stellung zu nehmen.

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