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Koalition plant vorerst angeblich keine Pkw-Maut

Rückzieher?

Die große Koalition will vorerst keine Pkw-Maut auf Autobahnen einführen. Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte am Montag in Berlin, die Einführung einer Pkw-Maut sei "nicht Gegenstand des aktuellen Regierungshandels". Innerhalb der Bundesregierung gebe es keine entsprechenden Initiativen. CSU-Generalsekretär Markus Söder hatte sich allerdings am Wochenende für die Einführung einer Maut-Vignette für Autos ausgesprochen. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatte dies als "denkbareren Weg" bezeichnet.

Steg verwies daher auf offensichtlichen Diskussionsbedarf beim Koalitionspartner CSU. Es sei abzuwarten, ob die CSU die Bundesregierung mit dem Thema befassen wolle. Der Koalitionsvertrag sehe zur Pkw-Maut keine Regelung vor.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) hatte in der jüngsten Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift die geplante Pkw-Maut heftig kritisiert. Der Verband hatte darauf hingewiesen, dass Deutschlands Verkehrsteilnehmer "immer häufiger durch heimliche Überwachungsmaßnahmen kontrolliert werden". Der Autoclub kritisierte "die Erfassungswut des Staates und fordert eine datenfreie Fahrt".

Die Autobahn-Mautbrücken würden nicht nur Lkw, sondern auch Pkw erfassen. Beim "Video-Scanning" würde die Polizei schon jetzt in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und in Rheinland-Pfalz "anlass- und verdachtsfrei" die Nummernschilder von Autos erfassen. "Fünf Millionen Nummernschilder scannt zum Beispiel allein die bayerische Polizei allmonatlich auf Autobahnen und Bundesstraßen - eine neue Dimension der Massenüberwachung".

Der ADAC erinnerte daran, dass im Mautgesetz 2003 noch festgeschrieben worden war, dass die gesammelten Daten ausschließlich zur Mauterhebung verwendet werden dürften. "Doch schon beraten Experten des Innnenministeriums über ein 'Aufboren' des Gesetzes, um die Lkw-Daten auch für Zwecke der Strafverfolgung nutzen zu können." Der ADAC befürchtet eine schrittweise weitere Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten etwa von Autofahrern. "Klar ist: Der Schritt hin zum gläsernen Autofahrer, dessen Wege immer nachvollziehbarer werden, ist heutzutage kein großer mehr."

ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht 2005 "Rundumüberwachungen", mit denen ein umfassendes Persönlichkeitsprofil des Verkehrsteilnehmers erstellt werden könne, für unzulässig erklärt habe. Es müsse der Grundsatz der Datenvermeidung gelten.