Werbungskosten
DGB hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Auch habe das Bundesverfassungsgericht erst 2002 entschieden, dass Fahrtkosten von der eigenen Wohnung zur Arbeitsstätte als Werbungskosten abgerechnet werden dürften. Diese Entscheidung könne nicht einfach dadurch übergangen werden, dass Werbungskosten in Sonderausgaben umbenannt würden.
Die Kürzungen bei der Pendlerpauschale sind Teil des "Steueränderungsgesetzes 2007", das die große Koalition im Sommer beschlossen hat. Der DGB empfiehlt betroffenen Arbeitnehmern, gegen ihren Einkommenssteuerbescheid 2007 Einspruch einzulegen. Bei einem höchstrichterlichen Urteil könnten sich so Ansprüche auf Rückerstattung unrechtmäßig einbezogener Lohnsteuern ergeben. Der DGB rechnet mit zahlreichen Klagen gegen die Neuregelung.
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Am 11. Dez. 2006 unter:
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Rürup fordert Einsparungen bei Pflegeversicherung »
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