Europäischer Gerichtshof
Deutschland scheitert mit Widerstand gegen EU-Tabak-Werbeverbot
Mit ihrer Klage hatte die deutsche Bundesregierung angezweifelt, ob die EU mit einem Tabakwerbeverbot innerhalb ihrer Kompetenzen gehandelt habe. Die Richtlinie war nach Auffassung der Bundesregierung eine Maßnahme der Gesundheitspolitik, welche aber in der Kompetenz der Mitgliedstaaten und nicht der EU liege. Außerdem hielt die Bundesregierung es für fragwürdig, dass sich das Werbeverbot tatsächlich nur auf Werbung beziehe, die grenzüberschreitende Verbreitung finde und somit den EU-Binnenmarkt tangiere. Bei Tabakwerbung in Zeitschriften etwa sei anzunehmen, dass diese meist nur eine inländische Leserschaft erreiche.
Mit dieser Rechtsauffassung ist die deutsche Regierung jetzt gescheitert. Der Europäischen Gerichtshof stellte fest, die Richtlinie basiere auf der richtigen Rechtsgrundlage. Zum Zeitpunkt ihres Erlasses 2003 habe es noch erhebliche Unterschiede zwischen den nationalen Regelungen für die Werbung für Tabakwaren in der Presse gegeben. Die unterschiedlichen Vorschriften hätten zu einer Behinderung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs geführt. Gleiches gelte für die Verbreitung von Tabakwerbung in Hörfunksendungen und im Internet. (Az C-380/03)
"Ich war immer zuversichtlich, dass diese Richtlinie vom Gerichtshof gehalten werden würde", kommentierte der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Markos Kyprianou. "Ich freue mich, dass Deutschland nicht auf dieses Urteil gewahrtet hat und schon dabei ist, die Richtlinie umzusetzen. Wir erwarten nun, dass Deutschland sein nationales Recht so bald wie möglich vollständig an die Richtlinie anpasst, so wie dies andere Mitgliedstaaten gemacht haben."
Die deutschen Zeitungsverleger zeigten sich von dem Urteil "tief enttäuscht". Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sprach von einem "dunklen Tag für Europa". Den Medien entgehen künftig möglicherweise erhebliche Werbeeinnahmen von der Tabakindustrie.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD) sagte: "Werbung für das Rauchen gefährdet in erster Linie Kinder und Jugendliche. Es verführt diese zu einem frühen Rauchbeginn." Deshalb begrüße sie die grenzüberschreitenden Verbote für Tabakwerbung in der Presse und im Internet sowie das Sponsoring der Tabakindustrie von Veranstaltungen.
Deutsche Bundesregierungen und die Tabaklobby - Spende an die SPD
Die grüne Fraktionschefin Renate Künast hatte unlängst der Bundesregierung eine "Totalunterwerfung unter die Tabaklobby" vorgeworfen, weil die derzeitige Bundesregierung ein bundesweites Rauchverbot aufgeben wolle.
Im Mai 2005 hatte es schon die rot-grüne Bundesregierung abgelehnt, in Deutschland ein weitgehendes öffentliches Rauchverbot wie in Frankreich oder Italien einzuführen. Das Recht der Nichtraucher sei genauso einzuschätzen wie das Recht der Raucher, hatte die Vizevorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Bundestag, Ulrike Höfken (Grüne), damals im Deutschlandfunk gesagt.
Als die rot-grüne Bundesregierung 2003 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen ein EU-weites Tabakwerbeverbot erhoben hatte, war Künast Verbraucherschutzministerin dieser Regierung.
Die SPD hatte im Jahr 2003 eine Spende über 11.500 Euro von der Philip Moris GmbH erhalten. Philip Morris International mit Sitz in Lausanne in der Schweiz ist einer der weltweit größten Hersteller von Tabakprodukten. Mit der Philip Morris GmbH ist der Konzern in Deutschland seit mehr als 30 Jahren präsent. Das Unternehmen besitzt Fabriken in Berlin, München und Dresden. Seit 1987 hat Philip Morris die Marktführerschaft auf dem deutschen Markt inne.
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Am 12. Dez. 2006 unter:
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