"Marktanteile" & Wettbewerb im Gesundheitswesen

Bundeskartellamt untersagt Krankenhausfusion

Das Bundeskartellamt hat dem Universitätsklinikum Greifswald untersagt, das Kreiskrankenhaus Wolgast zu übernehmen. Das Universitätsklinikum Greifswald - eine Anstalt öffentlichen Rechts - verfügt in seinen fünfzehn Fachabteilungen über rund 780 Betten und sei im weiten räumlich Umkreis der einzige Maximalversorger mit einem umfassenden Versorgungsangebot. Träger des Klinikums Greifswald sei das Land Mecklenburg-Vorpommern, das in der Stadt Rostock eine weitere Universitätsklinik mit rund 1.070 Betten vorhalte. Das Kreiskrankenhaus Wolgast verfüge über 180 Betten in fünf Fachabteilungen. Der Zusammenschluss hätte nach Auffassung der Wettbewerbsbehörde "zur Verstärkung der bereits bestehenden marktbeherrschenden Stellung des Universitätsklinikums Greifswald geführt".

Im "Markt Greifswald" hätten sich die "Marktanteile" auf dem "Gesamtmarkt" um etwa 25 Prozent auf rund 80 Prozent erhöht und wären - bezogen auf einzelne Fachabteilungen, wie Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderheilkunde und Hals-Nasen- und Ohrenheilkunde - durch den Zusammenschluss zum Teil auf über 90 Prozent angewachsen.

Nach Auffassung von Kartellamts-Präsident Ulf Böge unterliegt dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) "jedes unternehmerisches Handeln", dazu gehöre auch das unternehmerische Handeln der öffentlichen Hand. Nach dem Gesetz könne eine Fusionserlaubnis nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben zu einer marktbeherrschenden Stellung führe. Das wäre im vorliegenden Fall gegeben. Der öffentlichen Hand könne nicht erlaubt werden, was privatwirtschaftlich geführten Unternehmen untersagt würde. "Dies gilt erst Recht, wenn der Staat auf Märkten tätig ist, in denen er mit privaten Unternehmen im Wettbewerb steht."

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