Anspruch auf Schallschutz

Fluglärmgesetz-Novelle vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit und der FDP-Fraktion eine Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 beschlossen. Sie sieht eine Senkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen vor. Vorgesehen ist, dass die Grenzwerte für die zwei Tag- und eine Nachtschutzzone um 10 bis 15 Dezibel gesenkt werden. Damit sollen mehr Menschen in der Umgebung der Flughäfen Anspruch auf Schallschutz erhalten. Außerdem werden für Flughäfen mit "relevantem" Nachtflugbetrieb "Nacht-Schutzzonen" festgelegt.

Die Flughafenbetreiber sollen für Häuser in diesen Zonen Schutzmaßnahmen wie den Einbau von Schallschutzfenstern finanzieren, wenn der Nachtlärm einen mittleren Pegel von 55 Dezibel übersteigt. In Lärmschutzbereichen dürfen keine Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche Einrichtungen gebaut werden. In Tag-Schutzzonen gilt dies auch für Schulen und Kindergärten.

Wegen der Schallschutz-Kosten in der neuen Nacht-Schutzzone könnten die Flughäfen nach Einschätzung der Bundesregierung die Preise für nächtliche Starts und Landungen anheben. Dies könne "geringfügig erhöhte Preise" für nächtliche Passagierflüge und Frachttransporte nach sich ziehen, heißt es in der Regierungsvorlage.

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