"Lacomaer Teiche"
EU-Kommission hat offenbar Einwände gegen Vattenfall-Braunkohletagebau
Tatsächlich aber weise die Kommission Deutschland ausdrücklich auf die Europäische Rechtssprechung hin, nach der "Mitgliedsstaaten derzeit keine Eingriffe zulassen können, welche die ökologischen Merkmale eines vGGB (d.h. gemeldeten Gebietes) ernsthaft beeinträchtigen können." Die beabsichtigte Beseitigung des Lakomaer Teichgebiets sei mit den Erhaltungszielen für das Gebiet Lacomaer Teiche "nicht verträglich".
Die EU-Kommission denkt aber offenbar bereits über eine Ausnahmeregelung für den Braunkohleabbau nach. Zwar wäre diese Stellungnahme "wahrscheinlich im Verfahren nach Artikel 6 Absatz 4 der FFH-Richtlinie von der Kommission abgegeben worden, wenn diese Bestimmung anwendbar wäre." Erst wenn die europaweite Schutzgebietsliste fertiggestellt sei, sei eine "Ausnahmeregelung zu Lacoma" möglich.
Dass diese Liste noch nicht da sei, habe das Land Brandenburg "selbst verschuldet", meint Kirschey vom Naturschutzbund. "Die Naturschutzverbände wiesen seit 1998 auf die Meldepflicht hin, die Landesregierung kam ihr erst Anfang 2004 nach."
Allgemeinwohl und Profitmaximierung
Die Naturschutzverbände BUND, Grüne Liga, NABU und Naturfreunde sind generell der Auffassung, dass das "Allgemeinwohl" vom Land Brandenburg bisher "falsch interpretiert" werde. Das Vorhaben sichere "nicht ansatzweise die behauptete Zahl von Arbeitsplätzen". Außerdem meint René Schuster von der Grünen Liga, dass kein Kraftwerksblock stillgelegt und kein Kraftwerker entlassen werden müsste, wenn die Lacomaer Teiche blieben. "Das Kraftwerk Jänschwalde kann auch mit 20-21 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr wirtschaftlich arbeiten. Die maximale Auslastung von 26 Millionen Tonnen fordert Vattenfall nur, um den Profit zu maximieren."
Die EU-Kommission äußere sich zu mehreren Inhalten des Vattenfall-Konzeptes "zurückhaltend bis kritisch". Ausführliche Passagen zum Allgemeinwohl seien im Schreiben "klar als Äußerung des Mitgliedsstaates Deutschland gekennzeichnet". Insbesondere stelle die Kommission ihre Äußerung "unter den Vorbehalt, dass ihr durch die deutschen Behörden korrekte Informationen zugeleitet wurden". Für die Arbeitsmarkteffekte treffe dies nach Auffassung der Naturschutzverbände aber gerade nicht zu.
Das Urteil des Cottbuser Verwaltungsgerichts zum vorzeitigen Beginn von Ausgleichsmaßnahmen hat nach Auffassung der Verbände nur indirekten Bezug zum Schreiben der Kommission. "Zu seinem Beschluß kam das Gericht daher offenbar ohne konkrete Auswertung des Schreibens."
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Am 14. Dez. 2006 unter:
energieStichworte:
« Umweltverbände können gegen bestimmte Behördenentscheidungen klagen
Arbeitsprogramm der Bundesregierung für den EU-Vorsitz »
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