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Umweltverbände können gegen bestimmte Behördenentscheidungen klagen

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Mit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes am 15. Dezember bekommen Umweltverbände mehr Klagerechte im Umweltschutz. Laut Umweltbundesamt können damit Vereinigungen, die sich den Schutz der Umwelt zur Aufgabe gemacht haben, bestimmte behördliche Entscheidungen von den Gerichten prüfen lassen. Vorraussetzung sei, dass die Umweltvereinigungen satzungsgemäß dem Umweltschutz dienten. Sie müssten aber nicht von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Sie können zum Beispiel gegen die Zulassung einer Industrieanlage oder einer Straße vorgehen, falls die Zulassung aus ihrer Sicht bestimmten Vorschriften des Umweltrechts widerspricht. Um klagen zu dürfen, brauchen die Verbände allerdings eine Anerkennung. Diese erteilt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau.

Mehr Klagerechte für Umweltverbände Umweltbundesamt zuständig für Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

"Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz schafft Deutschland verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten für Umweltverbände", so der Präsident des Umweltbundesamtes, Andreas Troge. Sie könnten somit in größerem Maße "als Anwalt für den Umweltschutz" aktiv werden. Eine Klagewelle sei dennoch nicht zu erwarten - das lehrten Erfahrungen mit Verbandsklagen in Deutschland und anderen europäischen Staaten.

Neben den schon bisher nach Naturschutzrecht klageberechtigten Naturschutzverbänden - sie konnten bereits bestimmte Verstöße gegen Naturschutzrecht vor Gericht geltend machen - gibt es den Angaben zufolge erweiterte Klagemöglichkeiten jetzt auch für Umweltverbände. Sie könnten so als Anwälte für den Schutz des Wassers, der Luft, des Bodens oder der menschlichen Gesundheit etwa vor Lärm auftreten.

Umweltverbände können laut Umweltbundesamt zum Beispiel behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau durch Gerichte prüfen lassen. Sie erhalten ein so genanntes Verbandsklagerecht: Anders als sonst im deutschen Recht üblich müssten sie nicht mehr selbst von einer Behördenmaßnahme betroffen sein, um bestimmte Verletzungen des Umweltrechts rügen zu können. "Bürgerinnen und Bürger haben jetzt mit den Umweltverbänden kraftvolle Partner zur Durchsetzung ihrer Rechte", meint die Behörde. "Die Verbände können sich für umweltrelevante Rechte der Bürgerinnen und Bürger stark machen."

Bei der Anerkennung der Verbände als grundsätzlich klageberechtigt, prüfe das Umweltbundesamt unter anderem, "ob die Umweltvereinigung andauernd und vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördert, gemeinnützige Zwecke verfolgt sowie die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet".