Berliner Staatsanwaltschaft
Ärzte mit Strafanzeige gegen Schmidt gescheitert
Anlässlich des bundesweiten Ärzteprotestes am 4. Dezember hatte es Schmidt als ärgerlich bezeichnet, wenn Patienten oder kranke Menschen "in Geiselhaft" genommen würden für Forderungen nach mehr Geld. Die Ärzte sahen sich dadurch beleidigt und verleumdet. Die Berliner Anklagebehörde erklärte nun, die Äußerungen seien nicht strafbar. Sie stellten vielmehr einen Beitrag zur kontroversen politischen Diskussion über die Gesundheitsreform dar.
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Am 15. Dez. 2006 unter:
justizStichworte:
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