"Disziplinierung und Demütigung"

Sympathisant einer rechten Partei muss auch für Ausländer arbeiten

Einem Arbeitslosen darf das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, wenn er sich weigert, in einem multikulturellen Forum zu arbeiten. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Damit wies das Gericht die Klage eines Arbeitslosen aus Lünen, der einer rechten Partei nahe steht, als unbegründet ab. Dem Mann war das Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 Euro für drei Monate um knapp ein Drittel gekürzt worden, weil er sich nicht beim Multikulturellen Forum um eine Stelle bewerben wollte. Als Sympathisant einer rechten Partei sehe er sich nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die die Integration von Ausländern unterstütze und von Ausländern geführt werde, hatte der Jobsuchende argumentiert.

Zudem diene die angebotene Stelle nach seiner Ansicht nicht seiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern der Disziplinierung und Demütigung.

Diese Argumentation verwarf das Sozialgericht. Der angebotene Job sei dem Mann zumutbar. Die Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit des Klägers finde ihre Grenzen in dem verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung von Ausländern. Der politische Standpunkt des Klägers gegenüber Ausländern müsse bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes deshalb nicht berücksichtigt werden. (Az: S 32 AS 214/06)

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