Tiefkühlen menschlicher Embryonen
Europäisches Patentamt soll gegen Patentgesetze verstoßen
Das Patent (EP 1121015) von zwei Forscherinnen, die mit dem schwedischen Biotechnologieunternehmen Vitrolife kooperierten, umfasse ein Verfahren zum Tiefkühlen menschlicher Embryonen und Keimzellen für die künstliche Befruchtung oder Stammzellforschung. Dabei würden die Embryonen und Keimzellen selbst mitpatentiert, so Greenpeace.
Ein ähnliches Patent des Stammzellenforschers Oliver Brüstle zur kommerziellen Verwertung von Embryonen habe das Bundespatentgericht am 5. Dezember nach einer Klage von Greenpeace in wesentlichen Teilen widerrufen.
"Patente auf Leben haben weniger mit Forschung als mit wirtschaftlichen Interessen zu tun", kritisiert Patentexperte Christoph Then von Greenpeace. "Die Kommerzialisierung von menschlichem Leben darf über Patente nicht gefördert werden." Ähnlich dem Patent von Oliver Brüstle setze das Vitrolife-Patent den menschlichen Embryo mit einer technischen Erfindung gleich und bestätige einen "Monopolanspruch zu seiner wirtschaftlichen Nutzung".
Das kommerzielle Interesse an Patenten führt nach Auffassung von Greenpeace dazu, "dass auch ethische und rechtliche Grenzen bei Patentvergaben überschritten werden". Die Greenpeace-Dokumentation zeige, dass das Europäische Patentamt in den Jahren 2005 und 2006 auf menschliche Gene 472 Patente, auf Tiere 117 Patente und auf Pflanzen 241 Patente vergeben habe. Dabei hat das Patentamt "in mehreren Fällen gegen die Gesetze verstoßen und Patente erteilt, die ethisch nicht vertretbar sind", behauptet die Organisation.
Zu diesen Fällen zähle das Krebs-Affen-Patent EP 811061. Es umfasse auch "Schimpansen, die mit menschlichen Krebsgenen manipuliert werden sollen". In die Tiere, die von Wissenschaftlern aus Belgien und Deutschland "beansprucht werden, sollen Gene eingebaut werden, die vielfältige Krebskrankheiten wie Gebärmutter-, Brust-, Speicheldrüsen-, Knochen-, Haut-, und Blutkrebs auslösen können". Greenpeace kündigte an, auch gegen dieses Patent Einspruch einzulegen.
"Das Patent für Krebs-Affen zeigt, welche perversen Entwicklungen das Patentamt fördert, weil klare rechtliche Grenzen fehlen", so Then. Hier werde nicht nur das Recht beansprucht, an Affen zu forschen. Darüber hinaus sollten die kranken Tiere sogar "als patentgeschütztes Produkt gewinnbringend gehandelt werden". Es gebe kein wirksames Verbot für derartige Patente. Greenpeace fordert daher die Neuverhandlung der EU-Patentrichlinie und ein umfassendes Verbot der Patentierung von Lebewesen und ihren Genen.
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Am 18. Dez. 2006 unter:
arbeitStichworte:
« Chemikalienverordnung REACH tritt am 1. Juli in Kraft
Tierschützer fordern Festessen ohne Tierquälerei »

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