Unternehmerische Tätigkeit behindert
EU will freien Warenverkehr für die Hersteller von Feuerwerkskörpern
Die für den Verkauf von pyrotechnischen Artikeln geltenden Bestimmungen unterschieden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, beklagt die Brüsseler Behörde. Das erschwere Lösungen für die Probleme im Bereich der Sicherheit und behindere "die unternehmerische Tätigkeit von Herstellern". Die Kommission erwartet, dass die Mitgliedstaaten in Kürze die Richtlinie über pyrotechnische Erzeugnisse verabschieden.
Industrie-Kommissar Günter Verheugen hebt zur Begründung zunächst auf die Sicherheit für die Verbraucher ab, kommmt dann aber schnell auf die Vorteile der Vorschläge für die Unternehmen zu sprechen: "Diese Einigung wird den Gebrauch von Feuerwerkskörpern sicherer machen. Gleichzeitig schaffen wir damit eine klarere Grundlage zum Schutz der Verbraucher. Außerdem werden so die Unternehmen von unnötigem Verwaltungsaufwand befreit. Es ist leichter und effizienter, sich mit einer einzigen EU-Rechtsvorschrift auseinanderzusetzen, als mit 27 unterschiedlichen einzelstaatlichen Gesetzen. Auf diese Weise beseitigen wir Hindernisse für den freien Warenverkehr."
Der Richtlinienvorschlag sieht laut EU-Kommission vor, dass pyrotechnische Erzeugnisse grundlegenden Sicherheitsanforderungen genügen müssten, was ihnen wiederum den Zugang zum Binnenmarkt öffne. Für die praktische Umsetzung will die Kommission die Europäische Normungsorganisation CEN mit der Entwicklung von Normen beauftragen, die dann auch international als ISO-Normen verwendet werden könnten.
Für sogenannte Konsumfeuerwerkskörper sollen die neuen Bestimmungen ab dem Jahr 2010 nach der erforderlichen Entwicklungsphase und einer dreijährigen Übergangszeit gelten. Für andere pyrotechnische Erzeugnisse wie Signalraketen und Bühnenfeuerwerke gelten die neuen Bestimmungen den Vorschlägen zufolge ab dem Jahr 2013 nach einer sechsjährigen Übergangszeit.
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Am 22. Dez. 2006 unter:
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EU will auch die Vorschriften für Gefahrguttransporte entbürokratisieren »

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