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Bundesregierung will Beamten keine Ballungsraumzulage gewähren

"Minimum an Lebenskomfort"

Nach Auffassung der Bundesregierung muss der Staat auch künftig Beamten in Ballungsräumen trotz höherer Lebenshaltungskosten keine Ortszulage gewähren. "Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, bei der Beamtenbesoldung regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen", sagte die Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Monika Böhm, am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Zweite Senat verhandelte über die Verfassungsbeschwerde eines Kriminalhauptkommissars aus München, der eine "Ballungsraumzulage" verlangt. Er werde "nicht mehr angemessen" besoldet, wenn die "exorbitant hohen" Lebenshaltungskosten in München nicht berücksichtigt würden.

Sein Anwalt machte einen Verstoß gegen den Alimentationsgrundsatz des Grundgesetzes geltend - also das Prinzip der "amtsangemessenen Besoldung".

Die Vertreterin der Bundesregierung hält die Beschwerde für "unbegründet". Der Gesetzgeber habe einen "weiten Einscheidungsspielraum", in welchem Umfang und wofür er das staatliche Budget ausgebe. "Weder der Bund noch die Länder sind verpflichtet, Ballungsraumzulagen zu gewähren", so Böhm. Ein offensichtlicher Verfassungsverstoß liege hier nicht vor. Beamte in Ballungsräumen könnten "ihre Grundbedürfnisse und ein Minimum an Lebenskomfort befriedigen", sagte Böhm. Beamte hätten zudem an der allgemeinen Gehaltsentwicklung teil.

Die Besoldungsregelung sieht bislang nur für im Ausland eingesetzte Beamte einen Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten vor. Im Inland werden dagegen solche Ballungsraum-Mehrausgaben grundsätzlich nicht berücksichtigt.