Patent auf menschliche embryonale Stammzellen für nichtig erklärt
Öffentliche Ordnung
Schermer verwies darauf, dass die kommerzielle und industrielle Nutzung menschlicher Embryonen durch das Embryonenschutzgesetz verboten sei. Brüstle will gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Brüstle hatte sich bereits 1999 eine Methode zur Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen patentieren lassen. Kern der Klage von Greenpeace war nun die kommerzielle Nutzung von geklonten menschlichen Embryonen in Brüstles Verfahren. Die Organisation warf dem Forscher vor, er nutze Lücken in der deutschen und europäischen Gesetzgebung, um entgegen einem Verbot ein Patent zum industriellen Klonen menschlicher Embryonen zu erlangen.
Brüstle ist Direktor am Institut für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn. Er arbeitet an einer Methode, mit der geschädigte Nervenzellen im Gehirn ersetzt werden können, um Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose zu behandeln.