"Effizienz auf den Verteidigungsmärkten"
EU will Marktzugang von Zulieferern der Rüstungsindustrie verbessern
Diese Initiativen seien im Dezember 2005 vorgestellt worden und gingen auf Stellungnahmen zu einem Grünbuch zurück, das sich mit der Frage auseinandersetze, wie die Beschaffung von Rüstungsgütern transparenter und effizienter gestaltet werden könne.
Auf Rüstungsgüter entfällt laut EU-Kommission "ein großer Teil der öffentlichen Beschaffungsausgaben in der EU". Die Verteidigungshaushalte aller Mitgliedstaaten beliefen sich zusammen auf etwa 170 Milliarden Euro, wovon mehr als 80 Milliarden Euro für Beschaffung allgemein und 30 Milliarden Euro speziell für den Kauf neuer Militärausrüstung aufgewendet würden.
Die Kommission sieht ein Problem darin, dass "die meisten Aufträge im Verteidigungsbereich" unter Inanspruchnahme "der Ausnahmeregelung des Artikels 296" nicht nach den EU-Vorschriften, sondern auf der Grundlage einzelstaatlicher Vergabevorschriften erteilt würden, die von Land zu Land sehr unterschiedlich seien. "Dies kann den Marktzugang für ausländische Zulieferer beschränken und damit zu Mehrkosten und Ineffizienz führen, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie auswirken."
Die "ausgiebige Inanspruchnahme" des Artikels 296 bei der Rüstungsbeschaffung sei mit dem EG-Vertrag und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht vereinbar, "wonach die Ausnahme eindeutig nur in besonderen, klar definierten Fällen Anwendung finden darf".
Aus den Konsultation zum Grünbuch gehe hervor, dass die Mitgliedstaaten von der Ausnahmevorschrift aus zwei Gründen sehr häufig Gebrauch machten: Erstens seien der Anwendungsbereich und die Anwendungsvoraussetzungen des Artikels 296 "nicht klar definiert". Die Auslegungsmitteilung gehe nun auf dieses Problem ein. Zweitens würden die aktuellen EU-Vergabevorschriften für viele Rüstungsverträge "als unzweckmäßig angesehen, da sie einige Besonderheiten solcher Verträge nicht berücksichtigen". Viele Mitgliedstaaten vermieden daher die Anwendung der EU-Vorschriften.
Eine neue Richtlinie, die "den Besonderheiten des Verteidigungsbereichs" Rechnung trage soll in Zukunft "dieses Problem" lösen und den Mitgliedstaaten einen restriktiveren Gebrauch der Ausnahmevorschrift des Artikels 296 "erleichtern".
"Dies ist ein erster Schritt in Richtung offener und fairerer Märkte für Rüstungsaufträge", sagte der deutsche Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen. Die Schaffung eines "europäischen Marktes für Verteidigungsgüter" sei eine Voraussetzung für die von der Rüstungsindustrie – "der wesentliche Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung zukommt" - seit langem angestrebte Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit.
Der für den Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy sagte, man wolle der europäischen Rüstungsindustrie "dringend benötigte neue Impulse verleihen".
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Am 07. Dez. 2006 unter:
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« Energieriese E.On setzt auf Offshore-Windparks
Kritik an der Modernisierung der britischen Atomwaffensysteme »
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