Totenschändung laut Staatsanwaltschaft nur in Beisetzungsstätten strafbar
Verfahren eingestellt
Der Skandal war Ende Oktober bekannt geworden, als Fotos aufgetaucht waren, die deutsche Soldaten in schockierenden Posen mit Totenschädeln zeigten. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge befanden sich die Totenschädel zum Entstehungszeitpunkt der Bilder im April 2003 nicht in einer Beisetzungsstätte.
Die Schädel stammten den Angaben zufolge aus einem vorwiegend mit Lehmboden bedeckten Gelände in der Nähe Kabuls, in dem sich zahllose menschliche Knochenteile befinden. Sie stammen vermutlich von sowjetischen Soldaten aus der früheren Besatzungszeit.