Verfahren eingestellt
Totenschändung laut Staatsanwaltschaft nur in Beisetzungsstätten strafbar
Der Skandal war Ende Oktober bekannt geworden, als Fotos aufgetaucht waren, die deutsche Soldaten in schockierenden Posen mit Totenschädeln zeigten. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge befanden sich die Totenschädel zum Entstehungszeitpunkt der Bilder im April 2003 nicht in einer Beisetzungsstätte.
Die Schädel stammten den Angaben zufolge aus einem vorwiegend mit Lehmboden bedeckten Gelände in der Nähe Kabuls, in dem sich zahllose menschliche Knochenteile befinden. Sie stammen vermutlich von sowjetischen Soldaten aus der früheren Besatzungszeit.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 07. Dez. 2006 unter:
welt-onlineStichworte:
« Pfahls will angeblich gegen seine Verurteilung vorgehen
Union bekam die meisten Großspenden aus der Wirtschaft »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
