Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Totenschändung laut Staatsanwaltschaft nur in Beisetzungsstätten strafbar

Verfahren eingestellt

Im Fall der angeblichen Totenschändung in Afghanistan ist das Verfahren gegen zwei beschuldigte Bundeswehr-Soldaten eingestellt worden. Ein zunächst begründeter Anfangsverdacht wegen Störung der Totenruhe habe sich nicht bestätigt, teilte die Münchner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Nur wenn sich die Schädel in einer Beisetzungsstätte befunden hätten, wäre laut Staatsanwaltschaft "ein dort verübter beschimpfender Unfug" strafbar. Eine Verfolgung wegen Belästigung der Allgemeinheit kam wegen eingetretener Verjährung nicht in Betracht, hieß es.

Der Skandal war Ende Oktober bekannt geworden, als Fotos aufgetaucht waren, die deutsche Soldaten in schockierenden Posen mit Totenschädeln zeigten. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge befanden sich die Totenschädel zum Entstehungszeitpunkt der Bilder im April 2003 nicht in einer Beisetzungsstätte.

Die Schädel stammten den Angaben zufolge aus einem vorwiegend mit Lehmboden bedeckten Gelände in der Nähe Kabuls, in dem sich zahllose menschliche Knochenteile befinden. Sie stammen vermutlich von sowjetischen Soldaten aus der früheren Besatzungszeit.