Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

BGH will Einstellung eines Verfahrens in Wuppertaler Spendenaffäre

"Sinnvolle Erledigung"

In der Wuppertaler Spendenaffäre will der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren gegen den früheren Vorsitzenden des CDU-Kreisverbandes Wuppertal, Hermann-Josef Richter, einstellen. "Wir halten eine Einstellung nach § 153 a der Strafprozessordnung für eine sinnvolle Erledigung dieses Strafverfahrens", sagte der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats des BGH, Klaus Tolksdorf, am Donnerstag in der Revisionsverhandlung in Karlsruhe. Dazu sei aber die Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erforderlich. Der BGH will am 21. Dezember die Entscheidung bekannt geben.

Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten im Dezember 2005 vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Es sah keinen Beleg für eine strafbare "Einflussspende" des Wülfrather Bauunternehmers Uwe Clees an den Kommunalpolitiker. Der BGH verhandelte über die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft, die von der Bundesanwaltschaft vertreten wurde.

Die Ankläger werfen Richter vor, 1999 für den Kommunalwahlkampf der CDU umgerechnet rund 65.000 Euro von Clees erhalten zu haben. Richter trat seinerzeit als Spitzenkandidat der CDU gegen den damaligen Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) an. Nach Ansicht der Anklagebehörde hatte Richter dem Unternehmer in diesem Zusammenhang zugesagt, dass er ein geplantes Projekt zum Bau eines Factory-Outlet-Centers in Wuppertal unterstützen werde.