"39 Überschneidungen"

Kartellamt genehmigt Großfusion von Baumärkten

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Baumarktkette Max Bahr durch die Praktiker AG genehmigt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, betrifft das Vorhaben die Übernahme von insgesamt rund 80 überwiegend großflächigen Bau- und Heimwerkermärkten, deren Inlandsumsatz insgesamt einen Betrag im oberen dreistelligen Millionen Euro-Bereich erreicht. Durch den Zusammenschluss käme es zu "Überschneidungen" auf 39 relevanten Regionalmärkten. Trotz dieser "Überschneidungen" wollte die Wettbewerbsbehörde im Großen und Ganzen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken erkennen.

Das Bundeskartellamt begründete in seiner Pressemitteilung nicht, warum es trotz der 39 Überschneidungen "in der überwiegenden Zahl der Fälle keine fusionsrechtlichen Bedenken bestehen" soll.

Statt dessen hob die Behörde vor allem darauf ab, dass sie bei vier Baumärkten Bedenken angemeldet hätte, bei denen der Zusammenschluss zur Entstehung von marktbeherrschenden Stellungen geführt hätte. Um die Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen, hätten die beteiligten Unternehmen zugesagt, in den insoweit betroffenen Regionalmärkten jeweils einen Baumarkt zu veräußern. Dies führe zu einer deutlichen Reduzierung des gemeinsamen Marktanteils von Praktiker und Max Bahr und eröffne zugleich konkurrierenden Anbietern den Eintritt in den Markt beziehungsweise den Ausbau der eigenen Marktstellung. "Das Bundeskartellamt konnte den Zusammenschluss daher unter der genannten Verpflichtung freigegeben."

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