"39 Überschneidungen"
Kartellamt genehmigt Großfusion von Baumärkten
Das Bundeskartellamt begründete in seiner Pressemitteilung nicht, warum es trotz der 39 Überschneidungen "in der überwiegenden Zahl der Fälle keine fusionsrechtlichen Bedenken bestehen" soll.
Statt dessen hob die Behörde vor allem darauf ab, dass sie bei vier Baumärkten Bedenken angemeldet hätte, bei denen der Zusammenschluss zur Entstehung von marktbeherrschenden Stellungen geführt hätte. Um die Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen, hätten die beteiligten Unternehmen zugesagt, in den insoweit betroffenen Regionalmärkten jeweils einen Baumarkt zu veräußern. Dies führe zu einer deutlichen Reduzierung des gemeinsamen Marktanteils von Praktiker und Max Bahr und eröffne zugleich konkurrierenden Anbietern den Eintritt in den Markt beziehungsweise den Ausbau der eigenen Marktstellung. "Das Bundeskartellamt konnte den Zusammenschluss daher unter der genannten Verpflichtung freigegeben."
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Am 11. Jan. 2007 unter:
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« Mäßige Ernteerträge von Gentech-Pflanzen?
Bulgarisch, Rumänisch und Irisch sind Amtsprachen der EU »

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