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Geldstrafen für Gentechnik-Kritiker

Kein rechtfertigender Notstand

Der erste Prozess gegen Genkritiker, die ein Feld mit gentechnisch veränderten Pflanzen zerstörten, endete nach Angaben der Initiative "Gendreck-weg" mit der Verurteilung aller Angeklagten. Sie mussten sich vor dem Amtsgericht Zehdenick verantworten, weil sie im vergangenen Juli in Badingen (Sachsen-Anhalt) an einer so genannten "Feldbefreiungsaktion" beteiligt waren. Das Gericht habe alle Angeklagten der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und die Gefahr durch die Gentechnik nicht als rechtfertigenden Notstand anerkannt. Die Angeklagten wurden zu zehn Tagessätzen verurteilt.

Die Zuschauerbänke im Saal des Amtsgerichtes waren offenbar voll. Die Angeklagten sahen sich zu Unrecht beschuldigt: "Die Solidarität der Anderen tut gut. Es ist schon bedrückend, heute auf der Anklagebank zu sitzen - denn da gehören eigentlich diejenigen hin, die mit unserer Gesundheit und mit der Zukunft der Landwirtschaft spielen", so Karin Walther, eine der Angeklagten.

Der verurteilte "Feldbefreier" Thomas Janoschka sagte: "Ich hätte einen Freispruch für richtig gehalten. Der Notstand ist offensichtlich, die Gefahr durch die Gentechnik ist groß und auch in diesem Jahr im Frühsommer wieder akut. Wenn wir heute nicht handeln, werden uns unsere Kinder fragen: ?Was habt Ihr getan, als Ihr erfahren habt, welche Risiken die Gentechnik bringt? Warum habt Ihr das nicht verhindert?"

Die Gentechnikgegner wollen offenbar trotz der Verurteilungen nicht locker lassen. Sie sind "bereits dabei, sich auf die bevorstehende Saison vorzubereiten", teilte die Initiative Gendeck-weg mit. Täglich gingen Rückmeldungen mit neuen und erneuerten "Absichtserklärungen" ein.