Keine verfassungsrechtliche Bedenken
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde von Motassadeq nicht an
Jacob kündigte an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einschalten zu wollen. Sein Mandant habe ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt, sagte Jacob. Ein mögliches Verfahren könne allerdings Jahre dauern. Motassadeq sei von dem Karlsruher Beschluss "maßlos enttäuscht". Laut Jacob werde auch überlegt, die Revision gegen das Urteil möglicherweise später zurückzunehmen.
Parallel wollen die Verteidiger einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim 7. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) einreichen. Dies sei jetzt "wohl das erfolgversprechendste Rechtsmittel", sagte der zweite Verteidiger des Marokkaners, Ladislav Anisic. Ein wesentlicher Grund für eine Wiederaufnahme sei, dass der vom Terrorverdacht freigesprochene Marokkaner Abdelghani Mzoudi nun doch als Zeuge für einen möglichen neuen Prozess zur Verfügung stünde. "Die Zusage haben wir", sagte Anisic.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte am Montag die Strafe gegen den Marokkaner wegen Beihilfe zum Mord an 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern der nach offizieller Darstellung am 11. September 2001 in den USA zum Absturz gebrachten vier Flugzeuge sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auf 15 Jahre Gefängnis neu festgesetzt.
Der BGH hatte zuvor ein Urteil des OLG vom August 2005 verschärft, das Motassadeq lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft verurteilt hatte. Zur Festsetzung einer neuen Strafe verwies der BGH das Verfahren anschließend an das OLG zurück.
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Am 15. Jan. 2007 unter:
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