Obrigkeitsstaat
Schaar warnt vor Internet-Überwachungsstaat
Konkret bedeute dies, dass das Aufsuchen von Chatrooms, in denen etwa kinderpornografische Bilder ausgetauscht werden, zulässig sei. "Aber ein generelles Einloggen in Chats ohne Hinweis auf eine Straftat halte ich für problematisch", sagte Schaar. "Im preußischen Obrigkeitsstaat durften Parteien ihre politischen Veranstaltungen nur abhalten, wenn ein Wachtmeister dabei stand und gegebenenfalls die Versammlung auflöste. Einen Internet-Obrigkeitsstaat möchte ich aber nicht", unterstrich der Bundesdatenschutzbeauftragte.
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Am 02. Jan. 2007 unter:
politikStichworte:
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