Pro Stromwirtschaft
Klage gegen EU-Kommission für "Verschmutzungsrechte" möglich
Für den so genannten Nationalen Allokationsplan 2008 bis 2012 hat Brüssel die erlaubte Höchstmenge der deutschen Kohlendioxid-Emissionen festgesetzt. Demnach sollte Deutschland erlaubt werden, 453 Millionen Tonnen des Treibhausgases frei zu setzen. Die Bundesregierung hatte zunächst angegeben, Zertifikate zum Emissionshandel für 482 Millionen Tonnen CO2 verteilen zu wollen, und dann angekündigt, die Obergrenze auf 465 Millionen Tonnen festsetzen zu wollen.
Bei dem Streit geht es auch um den Ausgangspunkt für die Berechnungen. Die EU-Kommission will das Jahr 2005 als Ausgangspunkt nehmen, die Bundesregierung hingegen den "Zeitraum 2002 bis 2005". Wegen "Sonderfaktoren" wie einer Reihe von Kraftwerksabschaltungen etwa durch Havarien sei der Ausstoß im Jahr 2005 unterdurchschnittlich gewesen, so die deutsche Bundesregierung.
Steg verwies darauf, dass Deutschland "Vorreiter" beim Klimaschutz in Europa sei. Über 70 Prozent der Emissionsminderungen in der EU würden durch Deutschland erbracht. Daher gehe die Bundesregierung auch selbstbewusst in die nächsten Gespräche mit der EU-Kommission. Zwar habe die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentin kein "gesteigertes Interesse" an einer Auseinandersetzung mit der EU-Kommission. Man könne aber nationale Interessen wegen der Präsidentschaft nicht zurückstellen.
Ein erheblicher Teil der Emissionsminderungen Deutschlands beruht noch immer auf dem Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie nach 1990, nicht aber auf einer Klimaschutzpolitik.
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