"Zweiklassenstrafrecht"
Anwaltverein gegen Absprachen in Strafprozessen
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte eine restriktive Regelung. "Der Deal muss die Ausnahme bleiben", sagte die ehemalige Justizministerin der Zeitung. Absprachen seien zu einem ausuferndem Instrument im Strafprozess geworden. "Absprachen sind ein Stück weit ein Offenbarungseid für die Justiz", kritisierte die ehemalige Bundesjustizministerin. Sie forderte, die Justiz auch personell zu stärken, statt durch Absprachen das Vertrauen zu schwächen.
Demgegenüber nannte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, die geplante Regelung effizient. "Es macht aus prozessökonomischen Gründen Sinn, Verfahren abzukürzen", sagte er der Zeitung und verwies auf langwierige Wirtschaftsverfahren. "Wenn die Justiz Deals richtig handhabt, wird es nicht ungerecht", sagte er. Ein wirtschaftlich gut gestellter Angeklagter solle nicht geschützt werden. Zudem seien auch in kleinen Verfahren Absprachen "bereits" alltäglich.
Der ehemalige Bundesrichter und Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic sagte, die Verurteilung von Peter Hartz und die öffentlichen Reaktionen hierauf zeigten, dass solche Absprachen "das allgemeine Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung grob verletzen". Sie müssten daher "gesetzlich verboten und nicht - wie es die Bundesjustizministerin will - gesetzlich geregelt" werden. Die gesetzliche Regelung von Absprachen stelle eine Kapitulation vor einer Praxis dar, die zu Recht als "unwürdiger Handel mit der Gerechtigkeit" kritisiert werde.
Solche Absprachen laufen auf ein "Zweiklassenstrafrecht" hinaus, meint der ehemalige BGH-Richter: "Die Reichen und Mächtigen profitieren von der Milde des Gesetzes, indem sie mit Hilfe teuer bezahlter Anwälte Einstellungen" oder - wie Hartz - Bewährungsstrafen erreichten, während für den Rest der Bevölkerung "die Härte des Gesetzes" mit Geld- und Freiheitsstrafen bleibe. Manager wie Ackermann (Deutsche Bank), Esser (Mannesmann) und Calmund (ehemals Bayer) hätten von Einstellungen gemäß Paragraph 153a StPO profitiert.
"Durch ein solches Zweiklassenstrafrecht nimmt der Rechtsstaat dauerhaft Schaden, weil dieser insbesondere die Gleichheit vor dem Gesetz fordert", meint Neskovic.
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Am 26. Jan. 2007 unter:
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