"Ausnahmegericht"
Motassadeq beteuert im dritten Terrorprozess seine Unschuld
Der BGH in Karlsruhe hatte im Herbst den Schuldspruch des OLG vom August 2005 verschärft und das Verfahren lediglich zur Festsetzung einer neuen Strafe nach Hamburg zurückverwiesen. Demnach ist Motassadeq nicht nur der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig, sondern auch der Beihilfe zum Mord. Hierbei geht es um den 11. September 2001 in den USA, an dem vier Flugzeuge durch Terroristen absichtlich zum Absturz gebracht und dabei unter anderem 246 Passagiere und Besatzungsmitglieder getötet worden sein sollen.
Der 32-jährige Motassadeq bestritt am Feitag zu Beginn des Strafverfahrens vor der 7. Strafkammer des Oberlandesgerichts vehement eine Mitschuld an den Anschlägen vom 11. September 2001. "Ich kann schwören bei Gott, dass ich nicht wusste, was sie machen wollten", sagte der Marokkaner mit verzweifelter Stimme über seine Kontakte zu den vorgeblichen Todespiloten um Mohammed Atta.
Motassadeq behauptete, die Gerichte stützten sich auf "so viele Behauptungen, Schlussfolgerungen, die nicht stimmen". Er habe nicht einmal gewusst, dass die Männer um Atta in Amerika gewesen seien. An die Bundesanwaltschaft gerichtet fügte er hinzu: "Aber die Wahrheit wollen Sie nicht hören".
Zu Verhandlungsbeginn zweifelten seine Verteidiger zudem die Verfassungsmäßigkeit des Prozesses an. Ladislav Anisic, einer der Anwälte Motassadeqs, warf der 7. Strafkammer fehlende Zuständigkeit und Willkür bei der Besetzung vor. Damit stehe Motassadeq nicht vor einem gesetzlichen Richter, sondern vor einem "Ausnahmegericht".
Außerdem stellte die Verteidigung einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine anhängige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des BGH und des OLG. Der zweite Verteidiger, Udo Jacob, betonte: "Man hat den Eindruck, es geht um einen kurzen Prozess."
Bundesanwalt Walter Hemberger wies die Vorwürfe zurück. "Mir stößt bitter auf, dass hier hemmungslos der Vorwurf der Willkür erhoben wird", sagte Hemberger. Außerdem versuche die Verteidigung eine Beweisführung zu wiederholen, die bereits stattgefunden habe. Motassadeqs Schuld stehe rechtkräftig fest. "Es geht konkret aus unserer Sicht um die Frage: Ist es die Höchststrafe?"
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 05. Jan. 2007 unter:
justizStichworte:
« Atomkritiker befürchten Einlagerung "unverpackten" Atommülls in Ahaus
USA und EU wollen wirtschaftlich enger zusammenarbeiten »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
- Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
- Finca Mallorca und andere Schnäppchen
