Gesetzesänderung notwendig
"Hartz IV"-Empfänger sollen Energie sparen
Er sprach sich für die Zahlung von Pauschalbeträgen aus. Wenn die Menschen weniger verbrauchten, dann sollten sie das gesparte Geld behalten. Allerdings sollte die Pauschale nicht zu niedrig angesetzt werden, sagte Rusch. Es dürfe nicht darum gehen, dass die Kommunen an den "Hartz IV"-Empfängern sparen.
Laut Gesetz müssen die Wohn- und Nebenkosten von Bedarfsgemeinschaften von den Kommunen getragen werden. Dazu gehören unter anderem Wasser- und Heizkosten. Die Stromkosten müssen "Hartz IV"-Empfänger mit Geld aus ihrer staatlichen Unterstützung bezahlen. Nach Angaben der Arbeitsagentur Erfurt werden die Nebenkosten in der Regel vollständig übernommen.
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Am 09. Jan. 2007 unter:
politikStichworte:
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