Verwaltungsgericht
Rückschlag für Moscheebau in München
Die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz sagte zur Begründung der abgewiesenen Klage, die Größe des Komplexes sei nicht verträglich mit einem Mischgebiet aus Wohn- und Gewerbegebäuden. Zudem sei von einem wesentlichen Verkehrsaufkommen auszugehen, das in dem Vorbescheid der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Das Gericht hält zudem einen Bebauungsplan für notwendig.
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Am 13. Feb. 2007 unter:
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