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München Nachrichten

München will Beteiligung an Atomkraftwerk verkaufen

Mit Hilfe einer Anzeige der Münchener Stadtwerke in der "Financial Times" sucht die Stadt München einen Käufer für ihre 25-Prozent-Beteiligung am Atomkraftwerk Isar-2. Der Grüne Stadtrat Siegfried Benker zweifelt allerdings an der Ernsthaftigkeit der Verkaufsbemühungen der Stadtwerke und schlägt eine Ausschreibung in einer Fachzeitschrift vor. Eine Sprecherin von Deutschlands führendem Atomkraftwerksbetreiber E.ON AG, Mehrheitseigner von Isar-2, möchte sich zu einer möglichen Übernahme des Münchener Anteils nicht äußern. Experten halten dies allerdings für unwahrscheinlich.

Die Stadt München hatte 1977 - Deutschland befand sich noch in der Atomkraft-Euphorie - beschlossen, sich am Bau des Atomkraftwerks Isar-2 bei Landshut zu beteiligen. Das von Siemens/KWU errichtete Atomkraftwerk gehört seit damals zu 25 Prozent der Landeshauptstadt. Die restlichen Anteile hält derzeit der E.ON-Konzern. Als Miteigner hat die Landeshauptstadt Anspruch auf Nutzung von bis zu 40 Prozent der in Essenbach erzeugten Energie.

Als sich 1997 eine rot-grüne Rathaus-Mehrheit formierte, wurde in den Koalitionsvereinbarungen festgeschrieben, die Stadt solle sich baldmöglichst "zu wirtschaftlichen Bedingungen" von ihrem wenig imagegerechten AKW-Anteil trennen. Die Stadtwerke wollen bei dem Verkauf rund eine Milliarde DM einnehmen. Nach der Vereinbarung der Bundesregierung mit der Atomwirtschaft ("Atomkonsens") darf Isar-2 noch rund 20 Jahre lang betrieben werden.

Die Kritik der Grünen, das die Stadtwerke den Verkauf nicht mit Nachdruck betrieben, weisen die Stadtwerke zurück: "Die Trennung von Isar II würde sehr gut passen." Die Münchner Stadtwerke versuchten ja gerade, sich im Sektor Ökostrom zu profilieren.

Am 08-06-2001

"Heß-Genkmarsch"

Rund 900 Neonazis sind am Samstag begleitet von einem starken Polizeiaufgebot durch das oberfränkische Wunsiedel marschiert. Hintergrund war der Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, der in der Stadt begraben ist. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Gerhard Vogler, griff die Justiz für die Zulassung der Neonazi-Demonstration scharf an. Der Verwaltungsgerichtshof München habe mit der Zulassung mit der "seit zehn Jahren bewährten" Praxis gebrochen, das Heß-Grab in Wunsiedel nicht zur Wahlfahrtsstätte für Neonazis werden zu lassen. Damit leiteten die Richter eine neue Ära in der Auseinandersetzung mit den Rechten ein, deren Auswirkungen erst in den Folgejahren zu spüren sein werde, warnte Vogler.

In Wunsiedel hatten sich die Neonazis und die linken Demonstranten am frühen Samstagnachmittag versammelt. Die Festnahmen erfolgten wegen des Tragens von Abzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, bei anderen Festgenommenen stellten die Polizisten Baseballschläger und Tränengas sicher. Der Aufmarsch der Neonazis wurde laut Polizei vom Hamburger Rechtsanwalt und Veranstalter des "Heß-Gedenkmarsches" Jürgen Rieger angeführt. Rieger hatte mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof München am Freitag die Aufhebung eines Demonstrationsverbots des Bayreuther Verwaltungsgerichtes erwirkt.

Im brandenburgischen Wittstock nahmen am Samstag an einem Marsch der rechtsextremistische NPD rund 70 Menschen teil. Ein T-Shirt und Transparente wurden beschlagnahmt, weitere Zwischenfälle blieben auch hier aus. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht hatten zuvor das polizeiliche Verbot der Veranstaltung aufgehoben.

Am 20-08-2001

Versicherungsriese

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft ist auf Grund der Terroranschläge in den USA und wegen des Rückrufs des Bayer-Medikaments Lipobay im laufenden Geschäftsjahr tief in die roten Zahlen gerutscht. Ungeachtet des zweistelligen Umsatzwachstums werde das Ergebnis für das Gesamtjahr gegenüber 2000 deutlich zurückgehen.

Der Konzernverlust nach Steuern sei im dritten Quartal auf 1,21 Milliarden Euro (2,37 Milliarden Mark) oder 6,86 Euro je Aktie gestiegen, teilte Münchener Rück mit. Damit liegt das Ergebnis im Rahmen der Analystenerwartungen. Ohne die Belastungen durch die Terroranschläge, die das Unternehmen nach wie vor mit 2,1 Milliarden Euro beziffert, hätte der Versicherer im dritten Quartal einen Gewinn von 250 Millionen Euro erzielt.

Der Umsatz habe dennoch um mehr als 20 Prozent auf 8,8 Milliarden Euro zugelegt. Vergleichszahlen zum Vorjahr legte das Unternehmen nicht vor, da es in diesem Jahr erstmals Quartalsberichte erstellt.

Im Neunmonatszeitraum habe der Überschuss bei 85 Millionen Euro oder 0,48 Euro je Aktie gelegen, teilte der Versicherungskonzern mit. Damit haben sich die Befürchtungen der Marktbeobachter nicht bewahrheitet, die auch das Neunmonatsergebnis durch die hohen Schadensschätzungen stärker belastet gesehen hatten. Ohne die Terrorfolgen hätte die Münchener Rück nach eigenen Angaben einen Gewinn von 1,5 Milliarden Euro für die ersten neun Monate ausgewiesen. Der Umsatz sei von Januar bis September um 14,7 Prozent auf 25,8 Milliarden Euro gestiegen.

Im laufenden Geschäftsjahr werde das Konzernergebnis zwar zurückgehen, wegen Sondereffekten aber voraussichtlich positiv ausfallen, sagte Vorstandsvorsitzender Hans-Jürgen Schinzler. Allein durch die schnellere Bewertung der Beteiligung an der Allianz werde ein positiver Effekt von 550 Millionen Euro erwartet.

Am 29-11-2001

Parteispenden

Die CSU muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen ihrer Spendenpraxis rechnen. Die Münchner Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, Ermittlungen einzuleiten, wie Oberstaatsanwalt Horst Lehmpuhl am Donnerstag sagte. Das von der CSU praktizierte "Patenschaftsabonnement" der Parteizeitung "Bayernkurier" sei in strafrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Die Spendenpraxis sei auch beim Bundestag bekannt und von der damaligen Parlamentspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) gebilligt worden. Zugleich kündigte die CSU an, sie werde wegen des "Stern"-Berichts den Presserat einschalten. Die Anwälte prüften derzeit das genaue Vorgehen, sagte Generalsekretär Thomas Goppel der Nachrichtenagentur ddp.

"Die Würdigung durch den Presserat ist in der Regel wirksamer als ein in aller Stille ausgefochtener Gerichtsprozess", fügte Goppel hinzu. Er wollte zugleich aber nicht ausschließen, dass von einzelnen Personen auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Forderung von Landesgruppenchef Michael Glos, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) solle entweder sein Parlamentsamt aufgeben oder von seinen Parteifunktionen zurücktreten, bezeichnete Goppel als "nachvollziehbar".

Führende Koalitionsvertreter reagierten empört auf Kritik aus der Union an Thierse. Glos hatte das Verhalten Thierses in der "Passauer Neuen Presse" als "skandalös" kritisiert. Der Parlamentspräsident habe das "Zwielicht, das der 'Stern' verbreiten will, zu verstärken versucht". Die Überprüfung durch die Bundestagsverwaltung 1996 habe einwandfrei ergeben, dass die von dem Magazin kritisierte Spendenpraxis rechtens sei.

Der "Stern" hatte berichtet, die CSU habe jahrelang Spendenzuschüsse erschlichen. Die CSU habe von 1994 bis 1999 "Spenden-Abonnements" des "Bayernkurier" und ihres Informationsdienstes "Münchner Brief" im Wert von rund zwölf Millionen Mark (sechs Millionen Euro) verkauft. Gegenüber Thierse seien die Einnahmen als Geldspenden deklariert und den Spendern eine Spendenquittung ausgestellt worden.

Die Bundestagsverwaltung wies die Vorwürfe gegen Thierse zurück. Der Bundestagspräsident "als die nach dem Parteiengesetz mittelverwaltende Behörde" prüfe in der Öffentlichkeit erhobene Vorwürfe von Verstößen gegen das Gesetz "in allen Fällen mit der gebotenen Sorgfalt", betonte ein Sprecher Thierses. Der Parlamentspräsident habe dies "ohne Ansehen der jeweils betroffenen Partei und unabhängig von Art und Umfang des Vorwurfs" stets beachtet und werde dies auch jetzt tun.

Der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok bekräftigte derweil seine Vorwürfe gegen die CSU. Mit dem Verweis auf eine Drucksache aus dem Jahr 1996, in der die Bundestagsverwaltung offenbar eine ähnliche Rechtsauffassung vertrete wie die CSU, sei die Sache noch keineswegs ausgeräumt, sagte Morlok.

Am 04-01-2002

Prozess in München

Der ehemalige SS-Aufseher Anton Malloth klagt auf Ausstellung eines deutschen Passes. Vor dem Münchner Verwaltungsgericht soll ab Montag (13.00 Uhr) geklärt werden, ob der in Südtirol aufgewachsene 90-Jährige ein Anrecht auf das Dokument hat. Nach Auffassung der oberbayerischen Gemeinde Pullach, wo Malloth vor seiner Verhaftung wohnte, ist der wegen Mordes verurteilte Mann jedoch staatenlos. Der Südtiroler argumentiert dagegen, er habe nach dem Hitler-Mussolini-Abkommen von 1939 die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.

Damals wurden die Südtiroler vor die Wahl gestellt, entweder die deutsche oder die italienische Staatsbürgerschaft zu wählen. Die Gemeinde Pullach beruft sich bei ihrer Argumentation jedoch auf einen Reoptionsantrag Malloths, nach dem er nach dem Krieg wieder italienischer Staatsbürger werden wollte. Die italienischen Behörden stimmten dem Antrag zunächst zu, zogen ihre Entscheidung jedoch später zurück.

Das Verwaltungsgericht muss nun klären, ob der ehemalige SS-Aufseher damit Deutscher blieb oder staatenlos wurde. Bis auf eine kurze Unterbrechung lebte der ehemalige SS-Mann vom Kriegsende bis zu seiner Ausweisung 1988 unbehelligt in Meran (Südtirol). Die Klage Malloths liegt schon seit rund drei Jahren vor.

Malloth will die Bescheinigung Deutscher Staatsbürger zu sein, weil er so nicht an andere Staaten ausgeliefert werden kann. Die Tschechische Republik könnte möglicherweise einen Auslieferungsantrag stellen, weil sie Malloth bereits kurz nach dem Krieg in Abwesenheit wegen Mordes in dem Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" verurteilt hatte.

Der ehemalige SS-Scharführer wurde am 30. Mai vergangenen Jahres wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte einen gefangenen jüdischen Ingenieur mit Stockschlägen und Fußtritten zu Tode malträtiert und auf einen anderen Häftling geschossen, als dieser einen Blumenkohl stehlen wollte. Das Urteil ist seit dem 21. Februar dieses Jahres

rechtskräftig. Anton Malloth liegt zurzeit wieder in der Krankenabteilung des Straubinger Gefängnisses, nachdem er für einige Wochen in freien Kliniken einen Knochenbruch auskurieren durfte.

Am 13-05-2002

München

Erstmals in Deutschland schließen sich ab 1. August in München mehrere unabhängige Kinos zu einer gemeinsamen Treueaktion zusammen. Insgesamt 25 kleinere Lichtspielhäuser verteilen künftig "Kinotaler" an jeden Besucher. Für zehn Taler gibt es einen kostenlosen Kinobesuch in einem der teilnehmenden Kinos, wie die Münchner Interessengemeinschaft Kinovielfalt mitteilte. Wer fünf Taler gesammelt hat, zahlt nur drei Euro für die Eintrittskarte. Mit der Aktion wollen die kleinen Kinos ihre Position gegenüber der "Multiplex-Monokultur" stärken.

Dem Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) zufolge ist dieser Zusammenschluss unabhängiger Kinos einmalig in Deutschland. HDF-Präsident Steffen Kuchenreuther sieht in der Rabattaktion einen Beitrag, die Vielfalt der Kinos besser zur Geltung zu bringen. Einen Auftakt zum Preiskampf bedeute die Aktion nicht. Die Branche könne entgegen dem allgemeinen Trend noch immer über ihre Lage "jubeln". In diesem Jahr werde wahrscheinlich das Rekordergebnis des Jahres 2001 erreicht. Die Zahl der Besucher war 2001 um knapp 17 Prozent auf 178 Millionen gestiegen. Der Umsatz war um fast 20 Prozent auf 987 Millionen Euro gestiegen.

Die Münchner Kinos rechnen damit, innerhalb eines Jahres drei Millionen Taler in Umlauf zu bringen.

Am 26-07-2002

Entlassungen bei Siemens

Siemens will in der Netztechnik-Sparte ICN weitere 1300 Stellen streichen. Das sagte Personalvorstand Peter Pribilla der "Süddeutschen Zeitung" vonm Mittwoch. Betroffen sei ausschließlich der Münchener Standort Hoffmannstraße, an dem damit voraussichtlich 2300 von 7000 Arbeitsplätzen wegfallen. Siemens hatte bereits am Dienstag bestätigt, bei ICN mehr als die bislang bekannten 16 500 Arbeitsplätze kürzen zu wollen, aber keine Zahlen genannt.

Derzeit verhandeln Betriebsrat und Vorstand über die Möglichkeit, die Mitarbeiter in Beschäftigungs- oder Auffanggesellschaften unterzubringen. "Die Alternative zu solchen Modellen waren betriebsbedingte Kündigungen. Die sind für Siemens allerdings das letzte Mittel", sagte Pribilla an die Adresse der Gewerkschaften. Diese hatten bereits am Dienstag signalisiert, dass sie den Plänen nicht zustimmen werden. Zu den Kürzungen gebe es angesichts des massiven Geschäftseinbruchs der Sparte aber "keine Alternativen", betonte Pribilla. In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres entstand bei ICN ein operativer Verlust von 366 Millionen Euro.

Am 21-08-2002

Urteil des Landgericht München

Der Medienunternehmer Leo Kirch darf seine 40-prozentige Beteiligung an Springer vorerst nicht ohne Zustimmung des Verlagshauses verkaufen. Das entschied das Landgericht München am Dienstag per einstweiliger Verfügung, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. Damit ist der von Springer vehement bekämpfte Einstieg der WAZ-Gruppe in den Konzern vorerst gescheitert.

Kirch hatte sich mit der Deutschen Bank im Frühjahr dieses Jahres darauf geeinigt, den an die Bank verpfändeten Anteil am Springer Verlag bis Ende August selbst veräußern zu können, bevor dieser endgültig an das Finanzinstitut fällt. Später hatte er eine Fristverlängerung bis 10. September erwirkt. Springer macht geltend, dass Kirch auf Grund der Vinkulierung der Aktien seine Beteiligung nicht ohne Zustimmung des Verlags verkaufen darf.

Am 03-09-2002

Am 30. Jahrestag

Am 30. Jahrestag des Olympia-Attentats von München ist in Bayern der Opfer gedacht worden. Der bayerische Kunstminister Hans Zehetmair (CSU) sagte auf einer Gedenkveranstaltung am Mahnmal des Münchner Olympia-Geländes, die Toten von 1972 seien Mahnung und Auftrag für eine friedvollere Welt.

Er betonte: "Die Sommerspiele von München werden so immer mit diesem großen Schmerz verbunden bleiben." Die Geiselnahmen im olympischen Dorf durch palästinensische Terroristen, in deren Verlauf elf israelische Sportler und ein Polizist getötet wurden, seien ein "Anschlag auf den Geist der Versöhnung der Menschlichkeit" gewesen. Aber auch heute sei "die Geißel des Terrors" noch nicht ausgerottet, wie der 11. September bewiesen habe. Auf dem Fliegerhorst Fürstenfeldbruck findet eine weitere Gedenkveranstaltung statt. An diesem Ort ging die Geiselnahme vor 30 Jahren blutig zu Ende. Erwartet werden Bundesinnenminister

Otto Schily (SPD), sein bayerischer Kollege Günther Beckstein (CSU), die Vizepräsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, Alt-Oberbürgermeister Hans-Jochen Vogel (SPD) und der Präsident des Nationalen Olympischen Komitees, Walther Tröger.

Am 05-09-2002

Weitere Atommülltransporte im November

Mit der Lieferung von 40 als Atommüll markierten Fässern protestierten Greenpeace-Aktivisten am Freitag in München vor die bayerische Staatskanzlei. Die 15 Umweltschützer errichteten mit den Fässern ein symbolisches Endlager. Die Organisation protestiere damit nach eigenen Angaben gegen die deutsche Atompolitik. Laut Greenpeace nehme Bayern mit jährlich ca. 120 Tonnen hochradioaktivem Atommüll den Spitzenplatz unter den Bundesländern ein.

Greenpeace fordert weiterhin, den Salzstock Vorleben als Standort für ein atomares Endlager aufzugeben. Damit dort künftig kein Atommüll eingelagert wird, müssten Atommülltransporte in das nur wenige hundert Meter entfernte Zwischenlager unterbleiben. Da der Salzstock in Gorleben kein durchgehendes Deckgebirge habe, könnten Verbindungen zwischen Lagerstätte und Grundwasser führenden Schichten nicht ausgeschlossen werden. Dadurch wäre es möglich, dass künftig radioaktive Substanzen freigesetzt würden.

In Bayern gibt es fünf Atomkraftwerke. Der Großteil des Atommülls endet über den Umweg der umstrittenen Wiederaufarbeitung im Ausland schließlich im Zwischenlager Vorleben. Am 11. November sollen weitere zwölf Behälter aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague nach Gorleben transportiert werden.

Am 01-11-2002

Amtsgericht München

Wichtige Vertragsbestandteile dürfen nach einer Gerichtsentscheidung nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Das entschied das Münchner Amtsgericht am Montag. Werden etwa die Kosten einer angebotenen Dienstleistung nur in einer Fußnote aufgeführt, muss der Kunde auch bei Unterzeichnung des Vertrags nicht zahlen. Ein Münchner Online-Service hatte gegen einen Unternehmer Ansprüche aus einem Vertrag über Eintragung in ein Internet-Branchenbuch geltend gemacht. Der Anlagenbauer hatte sich geweigert, mehr als 1600 Euro für den von ihm unterschriebenen Eintragungsantrag zu zahlen. Nur in einer Fußnote im Kleingedruckten sei von den erheblichen Grundkosten die Rede gewesen, argumentierte der Betrieb. Auch der Hinweis, dass der Eintrag nicht kostenfrei sei, fehlte auf dem Formblatt.

Das Amtsgericht gab dem Anlagenbauer Recht und wies die Klage des Online-Services auf Zahlung der rund 1600 Euro zurück. Dass in einer Fußnote im Kleingedruckten ganz erhebliche Grundkosten versteckt würden, lasse darauf schließen, dass das Übersehen der Kosten beabsichtigt gewesen sei. Das "Gesamtvorgehen" des Dienstleisters sei daher als "arglistig" einzustufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Online-Service Berufung einlegte.

Am 18-11-2002

Genpatente

Am 12. Februar entscheidet das Europäische Patentamt (EPA) in München über ein höchst umstrittenes Patent. Greenpeace-Aktivisten, Misereor und die Regierung von Mexiko haben Einspruch eingelegt gegen ein Mais-Patent des US-Saatgut-Konzerns DuPont. Das Patent umfasst alle natürlichen oder konventionell gezüchteten Maispflanzen mit erhöhtem Ölgehalt - einschließlich der gesamten Produktkette von Speiseöl bis Tierfutter. Doch lokale Gemeinschaften und indigene Völker in Mittel- und Südamerika, der Ursprungsregion des Mais, züchteten diese Sorten und bauen sie bis heute großflächig an. DuPont ignorierte das - ein klarer Fall von Biopiraterie.

Daher protestieren die genannten Organisationen protestieren am Mittwoch, den 12. Februar 2003, ab acht Uhr vor der Zweigstelle des Europäischen Patentamtes Bayerstr. 34 in München (Nähe Hauptbahnhof). Sie wollen darstellen, wie sich das Patent auf die Nutzung der agrarischen Vielfalt in Mexiko und Peru auswirkt, wie sich Biopiraterie mit ihren negativen Folgen für die Bauern verhindern lässt und wie die Bio-Patentrichtlinie der EU und das TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) verändert werden müssten, um negative Folgen zu vermeiden.

Am 05-02-2003

Museum für Kinder

Das 1300 Quadratmeter große Kindermuseum gehört ab Donnerstag den kleinen Forschern. Eltern und Lehrer dürfen sie nur begleiten. Kinder müssen sich dagegen an fast keine Regeln halten. Anfassen, Klettern und Toben ist erwünscht - Denken, Forschen und Lernen erhofft. Statt andächtigem musealen Flüstern wünscht sich Generaldirektor Wolf Peter Fehlhammer Lärm, Krach und Musik von der "bisher vernachlässigten, aber wunderbarsten Zielgruppe, den Kindern".

Sein "Herzenswunsch" hat rund eine Million Euro gekostet, finanziert wurde es vom Freistaat sowie durch Spenden. Nun stehe in München das "schönste Kindermuseum der Welt - ohne Kaufhausplastikschund, sondern mit vielen Originalen und Unikaten", schwärmte Fehlhammer vor der Eröffnung. Hier sollen die Kinder selbst die Welt erforschen und sich nicht von Wissenschaftlern die Welt erklären lassen.

Eine Brücke führt die Kinder zu "Draußen ist die Welt: Natur, Welt, Wasser". Hier können sie in einer großen Wasserlandschaft mit Schleusen und Schrauben, Wehren und Wasserrädern in den Strömungsverlauf eingreifen, Schiffe umleiten oder sich unter einen rauschenden Wasserfall stellen. Zupacken, anfassen und bauen müssen die kleinen Forscher im Bereich "Stark und schnell: Kraft, Bewegung, Energie". Zahnräder greifen ineinander, Pendel schweben durch den Raum, und ein Laufrad hilft dabei, die Schwerkraft zu überlisten. Ein knallrotes altes Feuerwehrauto samt Sirene, Lichter, Helmen und Westen lässt manchen Kinder-Berufswunsch wahr werden.

"Ich und du: Kommunikation" beschäftigt sich mit geheimen Zeichen und Botschaften. An mehreren Computern können Kinder ihre Sprachfertigkeit unter Beweis stellen und Rätsel lösen. Die Ausstellung "Hell und Dunkel: Licht, Optik, Astronomie" beantwortet Kinderfragen wie "Warum ist der Mond nicht immer rund?" oder "Was macht der Schatten?". Richtig viel Krach machen dürfen die Besucher im Themenpark "Laut und Leise: Schall, Akustik, Musik". Instrumente wie Schlagzeug, Gitarre und Trommeln warten auf musikalische und unmusikalische Kinder. Wer schon immer wissen wollte, wie eine Gitarre von innen aussieht, muss keine auseinandernehmen, sondern kann das meterlange Rieseninstrument betreten und durch die Saiten nach außen blicken.

Das Tanagra-Theater wird vor allem die älteren Kinder begeistern: der Theaterkasten projiziert und verkleinert mit Hohlspiegeln Menschen auf Puppengröße. Weitere Highlights des Kindermuseums sind ein auf der Wiese im Außenbereich gestrandeter alter Seenotkreuzer, eine Leseecke und ein Spielplatz mit großen Bauklötzen. Das Museum ist ein Freiraum für kleine Forscher und für die ganze Familie.

Am 05-02-2003

Open Source in der Stadtverwaltung

Geht es nach dem Willen der regierenden SPD und Grünen wird die Stadtverwaltung in München zukünftig auf Linux und ein Office-Paket aus der Open-Source-Szene setzen. Der endgültige Beschluss für das freie Betriebssystem soll in der nächsten Stadtratsitzung am morgigen Mittwoch gefällt werden. Der Umstieg der über 14.000 PCs und Notebooks mit über 16.000 Benutzern soll in einer "sanften Migration" erfolgen. Da sich auch die Grünen auf Linux festgelegt haben, stehen die Chancen gut, dass die SPD auch ihre Position durchsetzen kann.

Auch Microsoft-Chef Steve Ballmer machte der Stadt weitreichende Rabattangebote. "Wir sind uns voll darüber bewusst, dass unsere Entscheidung Signalwirkung hat. Deshalb haben wir uns intensiv mit der Materie auseinandergesetzt", erklärte Stadträtin Christine Strobl, SPD-Sprecherin im zuständigen Personal- und Verwaltungsausschuss. Die beiden Angebote von Microsoft für Windows und IBM für Linux sind nach Darstellung der SPD praktisch gleichwertig. Schließlich gaben nach Darstellung Strobls langfristige strategische Überlegungen den Ausschlag. Die Umstellung auf Linux garantiere die größere Herstellerunabhängigkeit und mehr Flexibilität bei der künftigen Gestaltung der IT-Landschaft der Stadtverwaltung.

Auch die Grünen sehen die Entscheidung für Linux vor allem unter dem strategischen Gesichtspunkt. Daneben wollen sie aber auch offensichtlich die Marktstellung von Microsoft brechen. "Die Entscheidung des Münchner Stadtrats für Linux wird eine Bresche in die monopolartige Stellung von Microsoft schlagen. Mit der Stadt München entschließt sich zum erstenmal eine große deutsche Kommune für Open-Source-Software", erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Boris Schwarzt.

Am 27-05-2003

Umwelt- und Verkehrskongress

Auf dem 14. Bundesweiten Umwelt- und Verkehrskongresses in München. bis zum 1.6.2003 stellten die Veranstalter das Konzept "MobilitätsPlus trotz HaushaltsMinus" vor. es zeichnet einen Weg vor, wie mit weniger Ausgaben für die öffentlichen Kassen bessere und umweltfreundlichere Verkehrswege gefördert werden können.

So ließen sich weniger Ausgaben erreichen, indem im Schienen-Nahverkehr (SPNV) die Strecken ausgeschrieben und im Wettbewerb vergeben werden. Private Eisenbahnen hätten in den letzten Jahren gezeigt, dass besserer Service für die Fahrgäste bei geringeren Zuschüssen durch die öffentliche Hand möglich ist. Exklusiv-Verträge mit dem (Noch-) Monopolisten DB AG müssten der Vergangenheit angehören.

Ein gutes Beispiel hierfür sind die von mehreren Bundesministerien geförderten Kampagnen des Fußgängerschutzvereins FUSS e.V. "Zu Fuß zur Schule" und "Gehen bewegt mich" (ein Modellprojekt in Berlin-Brandenburg zum Wandern von Bahnhof zu Bahnhof). Wer nicht krank wird, entlaste die Budgets der Sozialversicherungen.

Bund, Länder und Kommunen sollten künftig in Maßnahmen investieren, die der unnötigen Autonutzung in Städten und Gemeinden entgegenwirken. Derartige Maßnahmen seien kostengünstiger als der derzeit fortgeführte Ausbau von Straßen. Der neue Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2003) wolle dagegen den Straßenbau auf Rekordniveau weiterführen. Er dürfe daher in seiner vorliegenden Form nicht verabschiedet werden!

Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) müsse zu einem Spargesetz werden, also die kostengünstigsten und effektivsten Baumaßnahmen müssten gefördert werden, nicht aber Großvorhaben. Derzeit seien wirksame Maßnahmen im Fuß- und Radverkehr sowie die Verkehrsberuhigung nicht förderfähig, nicht zuletzt, weil sie weniger kosten als der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag (Bagatellgrenze).

Mehr Einnahmen brächte dagegen Kostendeckende Gebühren im Flugverkehr. So investiere die öffentliche Hand für Billigflieger in den Ausbau der Flughäfen und landseitigen Anschlüsse, verzichte in der Regel aber trotz enormer Folgekosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelästigung auf kostendeckende Gebühren.

Am 02-06-2003

Strom und Fernwärme

Der Bund der Energieverbraucher wirft den Stadtwerken München (SWM) vor, alternative Stromanbieter mit illegalen Mitteln zu behindern. Die Stadtwerke haben am 1. Januar und 1. April ihre Fernwärmepreise angehoben. Kunden, die von der SWM Strom beziehen, wurden von beiden Preiserhöhungen ausgenommen, indem ein sogenannter Bonus gutgeschrieben wurde - sie zahlen also weiterhin die alten, knapp fünf Prozent niedrigeren Preise. Nur Stromkunden anderer Anbieter müssen tiefer in die Tasche greifen. Da aber die Versorgungskosten für Fernwärme-Kunden unabhängig davon seien, welcher Anbieter die Stromversorgung übernommen hat, handele es sich um eine unzulässige Ausnutzung des Fernwärme-Monopols der SWM, so der Bund der Energieverbraucher. Die Kartellbehörden sollen jetzt gegen die Preiserhöhung vorgehen.

99,5 Prozent aller Münchner Fernwärmekunden beziehen nach Angaben der SWM auch Strom von den Stadtwerken. Nur für 0,5 Prozent der Kunden gibt es also überhaupt eine Preiserhöhung.

Wirtschaftlich brauchen die SWM die Preiserhöhung offensichtlich auch nicht: Der an die Stadt München abgeführte Gewinn im Geschäftsjahr 2003 lag mit 60 Millionen Euro rund 18 Prozent über dem Vorjahresergebnis von 51 Millionen Euro.

Die um 4,8 Prozent günstigeren Fernwärmepreise für SWM-Stromkunden widersprechen nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher dem Energiewirtschaftsgesetz, das vorsehe, dass die Netznutzung allen Abnehmern zu gleichen Bedingungen einzuräumen ist. Durch den Bonus werde faktisch die Netznutzung für SWM-Stromkunden vergünstigt.

Der Bund der Energieverbraucher rät allen betroffenen Fernwärmekunden, nur die Fernwärmepreise in Höhe der Preise von Ende 2003 zu entrichten. Gleichzeitig solle den SWM mitgeteilt werden, dass man die Preiserhöhung für unbillig halte und die Stadtwerke um Begründung durch Offenlegung der Preiskalkulation gemäß der Rechtsprechung des des Bundesgerichtshofes bitte.

Dass die Erhöhung nur für einen willkürlich gegriffenen Teil von 0,5 Prozent aller Kunden durchgeführt wurde, sei ein starkes Indiz dafür, dass die Erhöhung überhaupt nicht erforderlich war. Das begründe Zweifel daran, dass die Preisfestlegung wie vorgeschrieben "nach billigem Ermessen" erfolgte. Die als unbillig gerügten Preisbestandteile seien bis zur gerichtlichen Feststellung des Gegenteils nicht fällig. Die Stadtwerke hätten demnach auch kein Zurückbehaltungsrecht, sondern müssten weiterhin Fernwärme liefern.

"Die Erhöhung der Fernwärmepreise in München ist eine unverschämte und unrechtmäßige Bestrafungsaktion für Stromwechsler", empört sich Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. "Damit missbrauchen die Stadtwerke ihr Leitungsmonopol, verstoßen gegen das Gebot billigen Ermessens bei einseitiger Preisfestsetzung, gegen das Diskriminierungsverbot des Energiewirtschaftsgesetzes und das Verbot von Kopplungsgeschäften." Deshalb seien die Preiserhöhungen unwirksam.

"Die Stadtwerke behindern durch ihr Verhalten den freien Strommarkt, der zum Vorteil aller Verbraucher von einer Vielfalt von Anbietern und von der ungehinderten Möglichkeit zum Wechsel des Stromversorgers lebt." Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt allen Münchner Stromkunden den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.

Am 08-04-2004

"Unanständig" bis "mafiös"

Im Prozess um gekaufte CSU-Mitglieder sind am Dienstag die drei Angeklagten wegen gemeinsamer Urkundenunterdrückung zu Geldstrafen zwischen 2400 und 5100 Euro verurteilt worden. Das Münchner Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Stadtrat Christian Baretti, der ehemalige Münchner JU-Chef Rasso Graber sowie die Vize-CSU-Ortsverbandschefin von München-Perlach, Stephanie Lütge, CSU-Aufnahmeanträge zurückgehalten sowie Fälschungen anderer gedeckt haben. Graber wurde zudem wegen Fälschung eines Antrags verurteilt. Der CSU-Landtagsabgeordnete Joachim Haedke, der als Drahtzieher der Manipulationen gilt, legte seine Parteiämter nieder.

Nach Auffassung des Gerichts war es das Ziel der Angeklagten, die Vorstandswahl am 5. Februar vorigen Jahres im Münchner Ortsverband Perlach zugunsten des CSU-Landtagsabgeordneten Heinrich Traublinger zu beeinflussen und seinen innerparteilichen Herausforderer Markus Blume auszuschalten.

Baretti muss 160 Tagessätze zu 30 Euro zahlen, Graber wurde zu 170 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. Gegen Lütge verhängte das Gericht 120 Tagessätze zu 20 Euro. Bei über 90 Tagessätzen gilt ein rechtskräftig Verurteilter als vorbestraft. Gegen Baretti wurde bereits ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Den selben Schritt werde man jetzt gegen Graber unternehmen, kündigte CSU-Bezirkschefin Monika Hohlmeier an. Ob auch Lütge ausgeschlossen wird, werde der Bezirksvorstand am 5. Juli entscheiden.

Das Gericht stellte fest, die Belohnung von Parteibeitritten sei zwar "unanständig, aber nicht strafbar". Die Angeklagten seien nicht die Erfinder von Mitgliederkäufen gewesen. Haedke habe dafür Gelder fließen lassen, mindestens 100 Euro pro Neumitglied. "Sie haben die Grundregeln der Demokratie verletzt", sagte die Amtsrichterin in Richtung Anklagebank.

Das Gericht folgte in der Urteilsbegründung der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer von mafiösen Strukturen in der Münchner CSU gesprochen hatte sowie von Verhalten, das sonst nur im Bereich der organisierten Kriminalität bekannt sei. Hohlmeier wies diese Äußerungen als "nicht angemessen" zurück. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Die drei Jungpolitiker kündigten nach dem Urteilsspruch Berufung an.

Am 29-06-2004