Höchstmögliche Strafe
Zündel legt Revision gegen Urteil ein
Die Richter befanden den 67-Jährigen nach rund einjähriger Verhandlung für schuldig, von Kanada und den USA aus über seine Internet-Homepage und in Rundbriefen "die Auschwitz-Lüge" verbreitet zu haben, bei der der Massenmord an den Juden im Nationalsozialismus geleugnet wird.
Mit der fünfjährigen Haftstrafe hatte das Gericht die höchstmögliche Strafe für den Vorwurf der Volksverhetzung verhängt. Es entsprach damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zündel war im März 2005 von Kanada nach Deutschland ausgeliefert worden, weil er in Kanada als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft wurde. Seither befand er sich in Untersuchungshaft.
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Am 21. Feb. 2007 unter:
justizStichworte:
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Umweltpolitiker fordern Glühbirnen-Verbot »

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