Kritik an freiwilligen Vereinbarungen
Kabinett billigt Gesetzentwurf zu Nichtraucherschutz
Das Gesetz soll am 1. September 2007 in Kraft treten, die vorgesehenen Änderungen im Jugendschutz am 1. Juli 2009.
"Passivrauchen ist keine Lappalie, sondern ein gravierendes Gesundheitsrisiko. Tabakrauch ist zum bedeutendsten Schadstoff in Innenräumen geworden", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nach dem Beschluss des Kabinetts in Berlin. "Wir als Bund haben in kurzer Zeit zu klaren gesetzlichen Regelungen gefunden, die über freiwillige Vereinbarungen nicht zu erreichen waren", ergänzte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer.
Das Rauchverbot für die Einrichtungen des Bundes soll Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen umfassen. Insgesamt handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung um etwa 500 Behörden. Das von der Bundesregierung geplante Rauchverbot im Personenverkehr umfasst den Angaben zufolge öffentliche Verkehrsmittel in der Luft, zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße. Taxis gehören ebenso dazu wie Bahnhöfe.
Zigaretten nur für ErwachseneTabakprodukte sollen nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft nicht mehr an 16-Jährige, sondern nur noch an über 18-Jährige verkauft werden. "Kindern und Jugendlichen ist in der Öffentlichkeit das Rauchen verboten", so die Bundesregierung. Zigarettenautomaten müssten deshalb noch einmal umgerüstet werden. Den Automatenherstellern soll dafür eine Übergangsfrist von 22 Monaten eingeräumt werden.
Nichtraucherschutz in den Ländern: "Raucherlokale" und Verbote
Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich am 23. Februar in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Rauchverbote geeinigt. Demnach sollen Gaststätten und Diskotheken "grundsätzlich" rauchfrei werden. Rauchen soll nur in abgetrennten Räumen möglich sein.
Das Rauchverbot gilt auch für Schulen, Kindertagesstätten, Theater, Kinos und Museen, Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Verwaltungseinrichtungen von Ländern und Kommunen. Einzelne Länder wollen prüfen, inwieweit einzelne Gaststätten zu Raucherlokalen erklärt werden können. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen darüber am 22. März in Berlin abschließend entscheiden.
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Am 28. Feb. 2007 unter:
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« Erhöhte Arzneimittelausgaben vor allem durch Mehrwertsteuer
Minister Stratthaus kritisiert Länderfinanzausgleich »

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