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DGB kritisiert geplante Unternehmenssteuerreform

Gewinnsteuersätze

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert die geplante Unternehmenssteuerreform. Die vorgesehene Steuerentlastung für Unternehmen sei weder notwendig noch fiskalisch vertretbar, so der DGB am Montag in Berlin. Was die effektive Steuerbelastung der deutschen Wirtschaft betreffe, zahlten weder die Konzerne noch die mittelständischen Unternehmen im Schnitt mehr Steuern als die ausländischen Konkurrenten. "Von einem signifikanten Wettbewerbsnachteil des Exportweltmeisters Deutschland kann also keine Rede sein", meint Vorstandsmitglied Claus Matecki. Wenn die Gewinnsteuersätze trotzdem gesenkt werden sollten, müssten die begünstigten Unternehmen auch für die Kosten aufkommen. Eine weitere Belastung der Arbeitnehmer sei nicht akzeptabel.

Im Mittelpunkt der "Reform", die 2008 in Kraft treten soll, steht eine Senkung der Steuerlast für Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent. Hinsichtlich einer teilweisen Gegenfinanzierung wird auf eine angeblich geplante Streichung von Steuervorteilen sowie auf "Anreize" zur Versteuerung von Gewinnen in Deutschland verwiesen.

Die Nettoentlastung für die Unternehmen solle fünf Milliarden Euro betragen. Das Bundeskabinett befasst sich voraussichtlich am 14. März mit dem Referentenentwurf.

Der DGB kritisiert, dass man einerseits der Bevölkerung mit der Mehrwertsteuererhöhung und Kürzung der Pendlerpauschale tief in die Tasche greife, weil es angeblich aus haushaltspolitischen Zwängen unverzichtbar sei, und im gleichen Atemzug werde der Wirtschaft ein Steuergeschenk von 10 Milliarden Euro gemacht.

"Wenn die Gewinnsteuersätze trotzdem auf unter 30 Prozent gesenkt werden sollen, müssen die begünstigten Unternehmen auch für die Kosten aufkommen", fordert Matecki.

"Grundsätzliche Zustimmung" signalisierte der DGB bei zwei wichtigen Elementen der Unternehmensteuerreform: Erstens dem Erhalt und der Ausbreitung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Zweitens der Bekämpfung der Gewinnverlagerung in Steueroasen, wobei die dafür vorgesehenen Maßnahmen wie zum Beispiel die Zinsschranke noch genauer auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssten. Dem Druck der Wirtschaft, gerade bei den Maßnahmen zur Gegenfinanzierung "nachzubessern", dürfe auf keinen Fall nachgegeben werden, sagte Matecki.