Patchworkfamilien
Zypries will Erbrecht ändern
Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Die Höhe soll durch die Reform unberührt bleiben.
Der Erblasser soll durch die Reform mehr Freiräume erhalten, über seinen Nachlass zu bestimmen. Die Gründe für den Entzug des Pflichtteils sollen vereinheitlicht werden. Eine Enterbung soll künftig möglich sein, wenn ein Pflichtteilsberechtigter nahe stehenden Personen wie Stief- und Pflegekinder nach dem Leben trachtet oder sie körperlich schwer misshandelt. Bisher ist dies nur bei entsprechenden Vorfällen gegenüber dem Erblasser, seinem Ehegatten, Lebenspartner oder seinen Kindern möglich.
Die Enterbung wegen "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" soll hingegen entfallen. Die Regelung habe sich als zu unbestimmt erwiesen, hieß es. Stattdessen soll künftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen.
Auch außerhalb des Pflichtteilsrechts sind Neuerungen geplant. So sollen Pflegeleistungen bei Erbstreitfällen besser berücksichtigt werden. Heute geht ein pflegender Angehöriger oft leer aus, wenn der Erblasser im Testament keine Ausgleichsregelung getroffen hat.
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Am 16. Mär. 2007 unter:
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