Trotz Verfassungswidrigkeit

Besteuerung von Reichen ist für die SPD nur Wahlkampfthema

Die SPD-Spitze sieht wegen des Widerstandes der Union derzeit kaum eine Chance für eine stärkere Belastung von hohen Erbschaften. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß sagte der "Berliner Zeitung", zwar entspreche es dem SPD-Programm, hohe und höchsten Erbschaften stärker zur Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben heranzuziehen. Allerdings lehne das die Union strikt ab. "Daher würde ich die Wahrscheinlichkeit für eine Einigung im Moment als gering einschätzen", sagte Poß. Er sehe das eher als Thema in der Wahlkampfauseinandersetzung 2009.

Die Erbschaftsteuer war kürzlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden, weil bei der Berechnung der Steuer Immobilie im Gegensatz zu Kapitalvermögen nicht mit dem tatsächlichen Wert angesetzt werden. Die Karlsruher Richter verlangten bis Ende 2008 Änderungen.

Vor allem aus der so genannten SPD-Linken kamen anschließend Forderungen, eine Reform dazu zu nutzen, die Parteitagsbeschlüsse der SPD nach einer stärkeren Besteuerung hoher Erbschaften umzusetzen.

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