Verfassungsschutz
Ex-Innenminister Baum klagt gegen Online-Durchsuchungen
Die Durchsuchung beispielsweise von E-Mail-Systemen und Dateien soll erlaubt sein, wenn der begründete Verdacht besteht, dass dort Pläne zu Anschlägen gespeichert sind.
Baum hält die Online-Durchsuchung für verfassungswidrig. Sie sei "ein drastischer Eingriff in die Freiheit der Bürger", der schwerer wiege als der Große Lauschangriff. Der Staat könne sich mit einem einzigen Zugriff ein vollständiges Bild über den Bürger einschließlich seiner Neigungen, Gewohnheiten und Vorlieben machen.
Im Gegensatz zu einer Hausdurchsuchung finde der Einsatz der Computer-Durchsuchung heimlich statt. Auch sei für die Durchsuchung keine Beteiligung eines unabhängigen Richters vorgesehen. Eine nachträgliche Überprüfung finde ebenfalls nicht statt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang Februar entschieden, dass eine heimliche Online-Durchsuchung nach der Strafprozessordnung unzulässig ist. Die Richter bemängelten, dass es keine erforderliche Ermächtigungsgrundlage dafür gebe. In NRW ist die Durchsuchung dagegen im neuen Verfassungsschutzgesetz geregelt. Gegen das Gesetz liegt bereits eine Beschwerde in Karlsruhe vor.
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Am 02. Mär. 2007 unter:
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